Berlin. In einem Monat endet die Abgabefrist für die Steuererklärung. Wer sie jetzt noch einreichen muss, sollte wichtige Änderungen kennen.

Arbeitnehmer, die ihre Steuererklärung für das Jahr 2022 noch nicht beim Finanzamt eingereicht haben, sollten sich sputen: In genau einem Monat läuft die Frist dafür aus. Wer trödelt und die Frist verstreichen lässt, muss möglicherweise einen Verspätungszuschlag zahlen. Und: Wer seine Steuererklärung in nächster Zeit noch ausfüllt, sollte unbedingt die richtigen Frei- und Pauschbeträge kennen. Ein Überblick.

Wann läuft die Frist zur Abgabe der Steuererklärung aus?

In diesem Jahr ist der Stichtag der 2. Oktober. Bis dahin muss die Erklärung für das Steuerjahr 2022 an den Fiskus übermittelt sein – am besten elektronisch. Dieser Stichtag ist aber eine Ausnahme. Das erklärt sich so: Üblicherweise muss die Einkommensteuererklärung bis zum 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt vorliegen. In der Corona-Pandemie verschaffte der Staat den Steuerzahlern und den Finanzämtern aber etwas mehr Luft und verschob den Stichtag vorübergehend um drei Monate nach hinten.

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Diese Verlängerung wird jetzt jedes Jahr um einen Monat zurückgenommen, für das Steuerjahr 2022 wäre der Stichtag eigentlich der 30. September. Der fällt 2023 aber auf einen Samstag. Der nächste Werktag ist Montag, der 2. Oktober. Ab 2025 gilt dann – für das Steuerjahr 2024 – wieder der reguläre Stichtag 31. Juli.

Kann man eine Verlängerung der Abgabefrist beantragen?

Ja. Dies sollte am besten schriftlich geschehen. Man braucht für eine Fristverlängerung einen nachvollziehbaren Grund. Das könnte beispielsweise ein Umzug oder eine längere Erkrankung sein. Die oben genannte Frist gilt ohnehin nur, wenn man sich selbst um seine Steuererklärung kümmert. Nimmt der Arbeitnehmer hingegen die Hilfe eines Profis in Anspruch – etwa eines Steuerberaters oder Lohnsteuerhilfevereins – dann muss die Steuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2022 erst bis zum 31. Juli 2024 beim Fiskus vorliegen. Auch für solche Fälle gab es im Zuge der Corona-Pandemie eine Fristverlängerung, die jetzt sukzessive wieder abgeschmolzen wird. Ab dem Veranlagungszeitraum 2025 gilt hier dann wieder die übliche Regelung, laut der es für „beratene Fälle“ sieben Monate mehr Zeit gibt.

Wie lange braucht das Finanzamt, um die Einkommensteuererklärung zu bearbeiten?

Das kann länger dauern als in der Vergangenheit. Die Ämter haben derzeit alle Hände voll zu tun, vielerorts fehlt es an Personal. „Im Schnitt wird es doppelt so lange dauern wie in den vergangenen Jahren, etwa zwei bis drei Monate“, sagte der Bundesvorsitzende der Deutschen Steuer-Gewerkschaft, Florian Köbler, unserer Redaktion.

Wer die Steuererklärung verspätet abgibt, muss mit Konsequenzen rechnen.
Wer die Steuererklärung verspätet abgibt, muss mit Konsequenzen rechnen. © Shutterstock/Diego Cervo | diego cervo

Je nach örtlichen Gegebenheiten könne es sogar noch länger dauern oder aber schneller gehen. Die Finanzverwaltung ist immer noch stark mit der Reform der Grundsteuer beschäftigt, das bindet viele Kräfte. Sie muss auch einen erhöhten Informationsbedarf befriedigen, insbesondere mit Blick auf die Besteuerung der diversen Krisenhilfen der vergangenen Jahre.

Muss überhaupt jeder Arbeitnehmer eine Steuererklärung abgeben?

Nein. Nur jeder zweite Arbeitnehmer ist dazu verpflichtet. Das ist etwa dann der Fall, wenn man neben seinem Lohn oder Gehalt zusätzliche Einnahmen hat, etwa in Form von Honoraren, Mieten oder Nebenjobs. Auch wenn man vom Finanzamt explizit aufgefordert wird, eine Steuererklärung abzugeben, muss man das tun. Selbstständige sind dazu ohnehin verpflichtet. Ebenfalls zur Abgabe verpflichtet sind Arbeitnehmer, die Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld beziehen oder das Ehegattensplitting mit Steuerklasse V nutzen.

Rentner ohne Zusatzeinkünfte wiederum müssen eine Steuererklärung abgeben, wenn der steuerpflichtige Teil ihrer Jahresbruttorente den steuerlichen Grundfreibetrag übersteigt. Ledige Arbeitnehmer mit Steuerklasse I und verheiratete Alleinverdiener mit Steuerklasse III ohne weitere Einkünfte müssen keine Einkommensteuererklärung abgeben. Doch selbst wenn man nicht zur Abgabe verpflichtet ist, kann es sich lohnen, dies freiwillig zu tun. Dafür hat man sogar vier Jahre Zeit. Auf diese Weise lassen sich beispielsweise Werbungskosten jenseits der Pauschbeträge geltend machen. Sind die Ansprüche berechtigt, gibt’s Geld vom Finanzamt zurück.

Was passiert, wenn man die Steuererklärung nicht rechtzeitig einreicht?

Wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist und die Frist verstreichen lässt, muss damit rechnen, dass das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzt. Wenn die Erklärung nach dem Stichtag, aber noch vor Ablauf von 14 Monaten nach Ende des Veranlagungszeitraums eingereicht wird, kann das Finanzamt den Zuschlag festlegen.

Nicht jeder muss eine Steuererklärung machen. Wer sie machen muss, sollte aber die Fristen einhalten.
Nicht jeder muss eine Steuererklärung machen. Wer sie machen muss, sollte aber die Fristen einhalten. © dpa | Benjamin Nolte

Dies gilt auch, wenn der Steuerbescheid auf 0 Euro lautet oder dem Bürger eine Rückzahlung zusteht. Nach Ablauf von 14 Monaten muss hingegen ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden. Das gilt auch, wenn das Finanzamt die Erklärung angefordert hat. Der Zuschlag beträgt für jeden angefangenen Monat der Verspätung 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer (abzüglich Vorauszahlungen und Anrechnungsbeträgen), mindestens aber 25 Euro pro Monat.

Was muss man in Sachen Steuerrecht wissen?

Im vergangenen Jahr lag der Grundfreibetrag bei 10.347 Euro (jetzt 10.908 Euro). Zur Entlastung der Bürger angesichts der starken Inflation erhöhte der Gesetzgeber 2022 die Eckwerte des Steuertarifs um knapp 1,2 Prozent. Das Kindergeld betrug für die ersten beiden Kinder 219 Euro (jetzt für jedes Kind 250 Euro). Der Kinderfreibetrag lag bei 5620 Euro pro Kind (jetzt 5760). Für 2022 gewährt das Finanzamt eine Werbungskostenpauschale von 1200 Euro (inzwischen 1230 Euro).

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Zur Entlastung der Verbraucher zog der Gesetzgeber 2022 auch die ohnehin geplante Erhöhung der Pendlerpauschale vor: Ab dem 21. Kilometer beträgt sie 38 Cent und bis zum 20. Kilometer 30 Cent. Das gilt aber nur bis Ende 2026. Für die Arbeit im Homeoffice können für 2022 fünf Euro pro Tag an maximal 120 Tagen geltend gemacht werden. Inzwischen sind es sechs Euro pro Tag an maximal 210 Tagen.

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