Berlin. Beerdigungen sind für Hinterbliebene teuer. Finanz-Experte Steuerfabi erklärt, welche Kosten sich wann von der Steuer absetzen lassen.

Stirbt ein enges Familienmitglied, trägt man als nächster Angehöriger in der Regel die Kosten für die Beerdigung. Kalkuliert man hier etwa den Sarg, Grabstein und Leichenschmaus mit ein, kostet die Bestattung im Schnitt 13.000 Euro. Das hat unter anderem die Ergo-Versicherung berechnet. Unter gewissen Umständen kann man diese Kosten bei der Steuererklärung absetzen, weiß der Steuerexperte Fabian Walter, besser bekannt als Steuerfabi.

Er sagt: „Grundsätzlich können die Kosten für eine Beerdigung als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden.“ Damit das gilt, müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt sein.

Wichtige Steuer-Tipps von Steuerfabi:

Dazu zählt: Man muss die Beerdigung bezahlt haben und sich nicht aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen davon entzogen haben. „Bei einem nahen Angehörigen kann man aus Vereinfachungsgründen davon ausgehen, dass in der Regel eine Zwangsläufigkeit aus sittlichen Gründen vorliegt und man es als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen kann. Ob es sich dann steuerlich auswirkt, kommt auf weitere Faktoren wie das zu versteuernde Einkommen des jeweiligen Jahres an“, sagt Steuerfabi.

Der Steuerexperte fügt an, dass aber Beerdigungskosten nur dann als außergewöhnliche Belastung bei der Steuererklärung abgesetzt werden können, wenn die Aufwendungen auch notwendig sind. Und das sind in der Regel nur die Kosten für die tatsächliche Bestattung.

Davon ausgeschlossen sind:

  • Bewirtungskosten, etwa für den Leichenschmaus
  • Kosten für Trauerkleidung
  • Aufwendige Grabstätten, Grabsteine oder gar Grabmäler
  • Reisekosten
  • Kosten der Grabpflege
Fabian Walter, besser bekannt als Steuerfabi, und sein Markenzeichen: die Espressotasse.
Fabian Walter, besser bekannt als Steuerfabi, und sein Markenzeichen: die Espressotasse. © Steuerversum | Steuerversum

Zudem regelt der Gesetzgeber, dass eine „angemessene“ Beerdigung die Kosten in Höhe von 7500 Euro nicht übersteigt.

Die Beerdigungskosten kann man jedoch nicht von der Steuer absetzen, wenn man so viel geerbt hat, dass man mit dem Erbe die Beerdigung bezahlen könnte. Beispiel: Erbt man 5000 Euro und bezahlt 7500 Euro Bestattungsgebühren, sind nur die übrigen 2500 Euro von der Steuer absetzbar.

Steuerexperte Fabian Walter aka Steuerfabi erreicht mit seinen Tipps zu Steuern, Steuererklärung und Co. Millionen Menschen in den sozialen Medien. Fortan schreibt er seine besten Tipps als Gastautor auch für Sie auf.

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