Berlin. „Heizkosten kann man nicht von der Steuer absetzen.“ Das denken viele. Doch wir verraten Tricks, wie man das trotzdem tun kann.

Eigentlich kann man Heizungskosten als Mieter oder Eigentümer nicht von der Steuer absetzen. Eigentlich. Denn es gibt Möglichkeiten, wie man sie bei der Steuererklärung trotzdem angeben kann. Das sind die Tipps, die Sie kennen müssen, um Geld zu sparen.

Steuererklärung: Kosten für Heizung absetzen - So geht es

Wer das eigene Haus oder die Eigentumswohnung vermietet, kann die Heizungskosten als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung absetzen. Aber Vorsicht: Die Einnahmen müssen natürlich dann auch versteuert werden.

Wichtige Steuer-Tipps von Steuerfabi:

Und auch wenn die Heizungsanlage aus dem letzten Loch pfeift, kann man steuerlich etwas rausholen. Und zwar dann, wenn Wartungs- und Reparaturarbeiten an der Heizung durch einen Handwerker durchgeführt werden. 20 Prozent kann man bei der Steuer geltend machen. Maximal 1200 Euro Steuern kann man so insgesamt im Jahr sparen. Von den 1500 Euro für den Klempner kann man also 300 Euro ansetzen. Aber Achtung: Die Arbeiten müssen in einer selbst genutzten Wohnung oder dem eigenen Haus durchgeführt werden.

Fabian Walter, besser bekannt als Steuerfabi
Fabian Walter, besser bekannt als Steuerfabi © FUNKE Foto Services | Sergej Glanze

So setzt man das Arbeitszimmer von der Steuer ab

Wenn man ein häusliches Arbeitszimmer hat und das den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet, kann man die Heizkosten für ein häusliches Arbeitszimmer als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehen. Man muss die Kosten nachweisen. Die vom Finanzamt festgesetzte pauschalierte Obergrenze beträgt 1260 Euro.

Wenn das Arbeitszimmer also zum Beispiel 20 Quadratmeter groß ist und die Wohnung 100 Quadratmeter hat, kann man so 20/100 der Heizkostenin der Steuererklärung absetzen. Wichtig zu beachten: Das Arbeitszimmer muss ein abgeschlossener Raum sein. Eine Arbeitsecke, also nur ein Teil eines Raums, ist nicht als häusliches Arbeitszimmer absetzbar. Da kann man nur die Homeoffice-Pauschale von 6 Euro am Tag für maximal 210 Tage pro Jahr absetzen.

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