Berlin. Etliche Kassen haben ihre Zusatzbeiträge angehoben. Das bekommen nun auch Ruheständler zu spüren. Was Betroffene wissen müssen.

Millionen Ruheständler in Deutschland müssen sich ab Ende des Monats auf etwas höhere Abzüge bei der monatlichen Rentenzahlung einstellen. Grund dafür sind gestiegene Zusatzbeiträge, die etliche Krankenkassen seit Anfang des Jahres verlangen. „Für Rentnerinnen und Rentner, die in der Krankenversicherung pflichtversichert sind, wirken sich die Änderungen des Zusatzbeitrags erst zwei Monate später aus“, teilt die Deutsche Rentenversicherung mit. „Konkret bedeutet das: Der Krankenkassenbeitrag steigt erst mit der Rentenzahlung für den Monat März. Die überwiesene Rente fällt dann entsprechend geringer aus.“

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Die Rente wird in den meisten Fällen am letzten Bankarbeitstag des jeweiligen Monats überwiesen. Wegen des bevorstehenden Osterfestes fällt dies jetzt auf Donnerstag, den 28. März. Sobald das Geld auf dem Konto gutgeschrieben ist, können Rentner im konkreten Fall sehen, ob und in welchem Umfang sich ihre Abzüge verändert haben. In der Regel dürfte es dabei um einige wenige Euro pro Monat gehen, die sich auf Jahressicht aber durchaus auf substanzielle Beträge summieren können. Die Rentenversicherung behält das Geld ein und leitet es weiter.

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    Etwas anders stellt sich die Situation für Rentner dar, die bereits vor April 2004 in den Ruhestand gegangen sind: Sie erhalten ihre Rente nicht rückwirkend für den abgelaufenen Monat, sondern im Voraus für den folgenden. Die März-Rente wurde in diesen Fällen also bereits Ende Februar überwiesen. Etwaige Veränderungen bei den zu zahlenden Krankenversicherungsbeiträgen ließen sich bereits dann aus den Kontoauszügen ablesen.

    Zum Jahresbeginn hatten 45 gesetzliche Krankenkassen in Deutschland ihre Zusatzbeiträge erhöht, darunter auch Branchen-Schwergewichte wie die Barmer und einige Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK). Begründet wurde dies mit den steigenden Kosten im Gesundheitswesen. 45 Kassen ließen ihre Zusatzbeiträge unverändert, nur vier senkten sie.

    Rente & Zusatzbeiträge: Jede Kasse legt die Höhe individuell fest

    Der allgemeine Beitragssatz bei allen Kassen beträgt 14,6 Prozent des Bruttolohns, wovon Arbeitnehmer und Arbeitgeber beziehungsweise Rentner und Rentenversicherung jeweils die Hälfte tragen. Über den Zusatzbeitrag bekommen die Kassen weiteres Geld. Dessen Höhe legt jede Krankenkasse selbst fest, das Bundesgesundheitsministerium hat darauf keinen Einfluss. Auch den Zusatzbeitrag zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber beziehungsweise Rentner und Rentenversicherung jeweils zur Hälfte.

    Im Durchschnitt liegt der Zusatzbeitrag der Krankenkassen nun bei 1,7 Prozent, in Einzelfällen aber auch deutlich darüber. So erhöhte etwa die bundesweit geöffnete Barmer ihren Zusatzbeitrag zum Jahreswechsel um 0,69 Punkte auf 2,19 Prozent. Bei der AOK Nordost, die in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern tätig ist, stieg der Zusatzbeitrag sogar um den Rekordwert von 0,8 Punkten auf 2,7 Prozent. Insgesamt verlangt diese Kasse damit einen Beitragssatz von 17,3 Prozent, womit sie die teuerste im Markt ist.

    Versicherte: Ein Kassenwechsel kann viel Geld sparen

    Für einen Ruheständler mit einer Bruttorente von 1.500 Euro ohne weitere Einkünfte bedeutet eine Anhebung des Krankenkassen-Zusatzbeitrags um 0,8 Prozentpunkte eine Mehrbelastung von sechs Euro pro Monat oder 72 Euro pro Jahr. Zu beachten ist aber, dass auch Rentner ihre Beiträge zur Krankenversicherung als Vorsorgeaufwendung steuerlich geltend machen können. Nach der Erhöhung des Zusatzbeitrags haben Versicherte immer ein Sonderkündigungsrecht gegenüber ihrer Krankenkasse. Wer zu einer Kasse mit niedrigem Zusatzbeitrag wechselt, kann unter Umständen einen dreistelligen Betrag pro Jahr sparen.

    FAQ Krankenkasse

    1. Wie viel Krankenkassenbeitrag muss ich zahlen?

    Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung setzt sich aus dem allgemeinen und dem Zusatzbeitrag zusammen. Der allgemeine Beitragssatz liegt bei 14,6 Prozent und wird je zur Hälfte (7,3 Prozent) von Arbeitnehmer und Arbeitgeber bezahlt. Den Zusatzbeitrag legt jede Krankasse für sich fest. Im Schnitt liegt er bei 1,7 Prozent. Am niedrigsten ist der Zusatzbeitrag aktuell bei der BKK firmus mit 0,90 Prozent oder der hkk Krankenkasse mit 0,98 Prozent.

    2. Wie hoch ist der Krankenkassenbeitrag bei 2000 Euro Brutto?

    Für Geringverdiener in der Gelitzone mir einem Bruttogehalt zwischen 538,01 und 2.000 Euro zahlen weniger Beitrag. Der GKV-Anteil des Arbeitgebers bleibt unverändert. Dieser Einkommensbereich wird auch Gleitzone oder Niedriglohnbereich genannt und gilt nicht für Auszubildende oder Praktikanten. Ab 2001 Euro gilt der normale Beitragssatz – für die Einkommen unter 2000 Euro ermäßigt sich der Arbeitnehmeranteil nach einem gesetzlich vorgeschriebenen Berechnungsverfahren.

    Mit 2001 Euro Brutto und Steuerklasse eins liegt der allgemeine Beitragssatz für Arbeitnehmer (7,3 Prozent) bei 146,07 Euro. Für Bruttoeinkommen bis 2000 Euro monatlich bietet die TK einen Gleitzonenrechner an. Für Einkommen ab 2.000 Euro können auch normale Brutto-Netto-Rechner genutzt werden, um den GKV-Beitrag zu ermitteln.

    3. Wie hoch ist der monatliche Beitrag bei der AOK?

    Der allgemeine Beitragssatz ist bei allen Krankenkassen gleich und beträgt insgesamt 14,6 Prozent. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen je die Hälfte. Alle AOK-Mitglieder zahlen somit die 7,3 Prozent von ihrem Bruttogehalt plus Zusatzbeitrag. Im Schnitt liegt der Zusatzbeitrag bei 1,7 Prozent. Je nach Bundesland kann er aber etwas höher oder niedriger sein. Die Zusatzbeiträge sind bei der AOK nicht einheitlich.

    4. Was ist die billigste Krankenkasse

    Eine günstige Krankasse definiert sich durch einen insgesamt niedrigeren Beitragssatz. Der allgemeine Beitrag ist fest. Die Kassen können nur den Zusatzbeitrag variieren. Am niedrigsten ist dieser aktuell bei der BKK firmus mit 0,90 Prozent und der hkk Krankenkasse mit 0,98 Prozent.

    5. Was ändert sich 2024 für Kassenpatienten

    Neben der Einführung des E-Rezepts gilt seit 1. Januar eine neue Beitragsbemessungsgrenze von 5175 Euro im Monat (62.100 Euro je Jahr). Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt ebenfalls. 2024 beläuft sie sich auf 5775 Euro monatlich (69.300 Euro je Jahr).