Erfurt. In Thüringen werde es keine generelle Maskenpflicht in Unternehmen geben. Das Gesundheitsministerium sprach von einem Missverständnis.

Nach der Berichterstattung dieser Zeitung zu der Verlängerung der Corona-Einschränkungen hat das Thüringer Gesundheitsministerium klargestellt, dass es im Land keine allgemeine Maskenpflicht in Unternehmen geben werde, die nicht den Mindestabstand oder sonstige Schutzmaßnahmen für ihre Beschäftigten garantieren könnte. Alle aktuellen Entwicklungen im kostenlosen Corona-Liveblog.

Es sei „missverständlich“ aus der entsprechenden Branchenregelung zitiert worden. Diese Regelung betreffen weiterhin nur die Durchführung von Messen, Ausstellungen und sonstigen Veranstaltungen, sagte eine Sprecherin. Bei Veranstaltungen – darunter auch in Kinos – gebe es Verschärfungen.

Offenbar war es am Dienstag bei Nachfragen durch die Redaktion bei der Pressestelle, ob die Arbeitsschutzregelungen über die Branche hinaus gelten würden, zu einem Missverständnis gekommen.

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