Erfurt. Abgabefrist 2020 naht: Das Finanzministerium weist daraufhin, dass wegen der Kurzarbeitergeld-Regelung viele Thüringer erstmals die Pflicht zu einer Steuererklärung haben könnten. Das ist zu beachten.

Thüringer, die im vergangenen Jahr mehr als 410 Euro Kurzarbeitergeld erhalten haben, sind zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Darauf machte das Finanzministerium am Dienstag in Erfurt aufmerksam. Die Frist zur Abgabe der Erklärung wurde wegen der Corona-Pandemie um drei Monate bis Ende Oktober verlängert. "Die Abgabefrist für Steuererklärungen 2020 naht", mahnte Finanzministerin Heike Taubert (SPD). Viele Kurzarbeiter könnten mit einer Erstattung rechnen.

Wegen der Kurzarbeitergeld-Regelung könnte es sein, dass viele Thüringer erstmals die Pflicht zu einer Steuererklärung hätten, so das Ministerium. Es gehe um sogenannte Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld, Krankengeld oder Elterngeld. Durch die Sonderregelungen in der Corona-Pandemie sei Kurzarbeitergeld 2020 sehr viel stärker in Anspruch genommen worden als die Jahre zuvor, sagte Taubert.

Das für Online-Steuererklärungen nötige Zertifikat erfordere eine Registrierung, die nach etwa einer Woche abgeschlossen sei. "Diese Zeit muss mit eingeplant werden", erläuterte die Ministerin. Eine Steuernachzahlung sei nach Einschätzung der Finanzverwaltung für viele Betroffene nicht zu erwarten. Durch Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen könne die Steuerbelastung gesenkt werden. Arbeitnehmer, die zeitweise in "Kurzarbeit Null" waren, könnten vielfach mit einer Steuererstattung rechnen. Wer seine Steuererklärung über einen Berater erledigen lasse, müsste sie wegen der Fristverlängerung erst Ende Mai 2022 vorlegen.