Erfurt. Experten beantworten beim Telefonforum am Donnerstag Fragen der Leser zum neuen Gesetz.

Immer mehr Familien suchen die eigenen vier Wände mit mehr Platz, wenn möglich mit Garten oder wenigstens Balkon. Ein Haus im Grünen ist ob der Baulandpreise für viele unerschwinglich. Eine Alternative bietet eine Eigentumswohnung. „Aber: Mit dem Kauf wird man zwar Eigentümer, aber auch immer Teil einer Gemeinschaft“, warnt Lothar Blaschke, Vorsitzender des Verbandes Deutscher Wohnungseigentümer beim VDGN.

„Man erwirbt Rechte, übernimmt aber auch Pflichten“. All das wird geregelt und individuell vereinbart in einer Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung. Diese ist das „interne Gesetz“ der Gemeinschaft und zwingender Bestandteil des notariellen Kaufvertrages. Manch ein Eigentümer hat erst bei einem Konflikt zur Kenntnis genommen, welche „Spielregeln“ in seiner Gemeinschaft gelten.

Experte Lothar Blaschke berät am Donnerstag die Leser am Telefon.
Experte Lothar Blaschke berät am Donnerstag die Leser am Telefon. © TA | Sascha Fromm

Über allem steht ein Gesetz, seit dem 1. Dezember 2020 das neu gefasste Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz. „Eine Neuausrichtung der aus dem Jahr 1951 stammenden gesetzlichen Vorgaben war längst überfällig. Das Gesetz bietet Chancen, birgt aber auch Gefahren“, erklärt Blaschke. So können Eigentümer-Versammlungen jetzt auch ohne festgelegte Teilnehmerzahl durchgeführt werden. Sie sind in jedem Fall beschlussfähig und können mit einfacher Mehrheit auch bauliche Veränderungen beschließen, deren Kosten in besonderen Fällen alle Eigentümer übernehmen müssen.

Jeder Eigentümer hat Anspruch auf privilegierte Baumaßnahmen, wie E-Anschluss für Elektrofahrzeuge, barrierefreien Zugang, Maßnahmen zum Einbruchschutz oder Anschluss für schnelles Internet. Zudem wurden die Aufgaben und Befugnisse des Verwalters erweitert. Andererseits ist seine Abberufung jetzt jederzeit möglich.

Fragen zum Wohneigentum und den neuen gesetzlichen Grundlagen beantworten Lothar Blaschke, Vorsitzender des Vereins Deutscher Wohnungseigentümer beim VDGN, und Rechtsanwalt Michael Menzel aus Erfurt beim Telefonforum am Donnerstag, dem 4. Februar 2021, von 10 bis 12 Uhr unter:


0361 / 227 5678