Erfurt. In ihrer Existenz bedrohte Obst- und Weinbaubetriebe können seit 31. März 2021 staatliche Hilfen beantragen. Betroffene Unternehmen kritisieren das Vergabeverfahren.

Thüringer Obst- und Weinbaubetriebe spüren weiterhin die Auswirkungen des Spätfrosts im Frühjahr 2020. Betroffene Unternehmen wie etwa Fahner Obstbau in Gierstädt bei Erfurt kritisieren das Vergabeverfahren für staatliche Hilfen zum Ausgleich der Schäden. Es sei noch nicht abzusehen, wie viele Unterstützung die Betriebe am Ende tatsächlich erhielten, sagte ein Firmensprecher der Deutschen Presse-Agentur. Die Fröste hatten im Freistaat für deutliche Schäden gesorgt. Dem Agrarministerium zufolge lagen die Ertragseinbußen bei bis zu 51 Prozent im Obstbau und bei bis zu 42 Prozent im Weinbau.

In ihrer Existenz bedrohte Obst- und Weinbaubetriebe können seit 31. März 2021 staatliche Hilfen beantragen. Dafür seien insgesamt drei Millionen Euro bereitgestellt worden. Einer repräsentativen Umfrage zufolge belaufen sich die Erlösausfälle für Thüringens Obst- und Weinbaubetriebe auf bis zu sieben Millionen Euro. Laut dem Landwirtschaftsministerium wurden in Thüringen 2019 auf über 2000 Hektar erwerbsmäßig Obst angebaut. Die bedeutendsten Anbaugebiete sind die Fahner Höhen, Kindelbrück, Lumpzig und Schöngleina in Ostthüringen, Mühlhausen und Mönchpfiffel. Neben Äpfeln werden kommerziell vor allem Süßkirschen, Erdbeeren, Pflaumen und Sauerkirschen angebaut. 2019 waren in Thüringen 10 000 Hektar Streuobstwiesen erfasst.