Berlin. Zu Weihnachten wünschen sich viele Kinder ein Haustier. So manche Katze oder mancher Hund landet später im Tierheim. Das soll sich ändern.

„Bitte, bitte. Ich mag so gerne ein Tier.“ Diesen Wunsch, mit großen Augen vorgetragen, haben wohl schon viele Eltern von ihren Kindern gehört. Ganz besonders oft vor Weihnachten oder Geburtstagen. Und viele geben der Sehnsucht der Kleinen nach. Sie kaufen in der nächsten Zoohandlung einen Hamster, ein Meerschweinchen oder auch eine Katze, einen Hund oder Hasen.

Viele der Vierbeiner finden tatsächlich ein gutes und behütetes neues Zuhause. Doch zahlreiche auch nicht. Denn mancher heiß ersehnte Vierbeiner ist nach einigen Monaten plötzlich doch nicht mehr so richtig interessant, macht zu viel Arbeit oder Schmutz – und landet schließlich in einem Tierheim , wo jedes Jahr rund 350.000 Tiere abgegeben werden und ihr Dasein fristen.

Haustiere müssen besser geschützt werden

Den Schutz von Haustieren zu verbessern und ihnen ein Schicksal überforderter Besitzer zu ersparen, hat die Bundeslandwirtschaftsministerin nun auf die Agenda gesetzt. Julia Klöckner (CDU) will durch eine Verordnung den Zoohandel verpflichten, sein Personal regelmäßig zu schulen und fortzubilden. Ziel sei es sicherzustellen, dass potenzielle Käufer gut beraten und aufgeklärt werden – und zwar bevor sie ihr ausgesuchtes Tier an der Kasse bezahlen. Lesen Sie hier: Darum sind Katzen die Popstars unter den Haustieren

„Viele Halter sind sich vor dem Kauf eines Tieres nicht richtig bewusst, was auf sie zukommt“, begründet Klöckner ihren Vorstoß. Oft würden Kosten und Zeitaufwand unterschätzt. Verkäufern in Tierhandlungen komme deshalb eine besondere Verantwortung zu. „Sie müssen kompetent und fachkundig beraten. Es ist was anderes, ob man ein Lebewesen oder ein Buch kauft.“

Jedes Tier braucht spezielle Haltung, Pflege und Fütterung

Klöckner will durchsetzen, dass alle Mitarbeiter im Zoofachhandel darin geschult sind, welche Bedürfnisse ein Tier hat, das verkauft wird. Seine Kenntnisse in den Bereichen Haltung, Pflege , Fütterung, häufige Krankheiten und normales Verhalten der Tiere muss jeder auch gegenüber den zuständigen Kontrollbehörden nachweisen können.

Diesen Anspruch müssen bislang nur die Inhaber und Geschäftsführer von Läden mit gewerbsmäßigem Handel von Wirbeltieren nachweisen. Darüber hinaus sollen tierführende Zoohändler nur noch eine befristete Erlaubnis für den gewerbsmäßigen Handel mit Wirbeltieren für acht Jahre erhalten.

Viele Tiere werden einfach nur ausgesetzt - wie Schlangen oder Katzen

Im Vordergrund müsse immer der Tierschutz stehen, so Klöckner: „Beraten kann auch mal heißen, abzuraten.“ Denn viele Tiere landeten aus Überforderung oft nicht nur in Tierheimen, sondern würden – was noch schlimmer sei - einfach ausgesetzt. Dabei handele es sich oft auch um Exoten wie Schlangen, Echsen, Schildkröten oder auch gefährliche Arten wie Warane, Riesenschlangen oder Brillenkaimane. Im Umgang mit solchen Tieren stoßen auch Tierheime an Grenzen, da diese Tiere oft ganz besondere Ausstattungen erforderlich machen. Auch interessant: Tierisch kurios: Die besten Tiergeschichten aus 2020

Der Deutsche Tierschutzbund begrüßt den Vorstoß von Klöckner, wünscht sich aber noch weitere bindende Gesetze für die Haltung von Tieren in Zoofachgeschäften. So liege es aktuell im Ermessen jedes Geschäfts, ob auch an Sonn- und Feiertagen nach den Tieren geschaut werden müsse, kritisiert Henriette Mackensen, Leiterin des Referats Heimtiere.

Zoofachhändler kritisieren Befristung ihrer Lizenz

Aus Tierschutzsicht sei aber klar, dass eine tägliche Kontrolle der Anlagen und Fütterung unerlässlich seien. Damit Tiere nicht wieder abgegeben würden, sei es vor allem für Tierhalter essenziell, „dass sie sich im Vorfeld ausführlich mit den Bedürfnissen der Tiere auseinandersetzen und kritisch hinterfragen, ob sie diese Bedürfnisse stillen und den Tieren ein artgerechtes Leben bieten können“.

Süß, aber auch mit viel Arbeit verbunden: Ob man sich wirklich um ein Haustür kümmern kann, sollte man sich gut überlegen.
Süß, aber auch mit viel Arbeit verbunden: Ob man sich wirklich um ein Haustür kümmern kann, sollte man sich gut überlegen. © Maria Maar via www.imago-images.de

Der Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe (ZZF) hält die Schulung aller Mitarbeiter für richtig. Der Verband befürchtet aber, dass die bundesweit rund 2500 Händler, die Tiere verkaufen, künftig nur noch eine befristete Zulassung für acht Jahre erhalten. „Auf dieser Basis lässt sich kein Geschäft führen“, kritisiert die Verbandssprecherin Antje Schreiber. „Durch die Befristung würden sich viele aus dem Handel mit Tieren zurückziehen. Das wäre schlecht für das Tierwohl, da mehr Tiere über unkontrollierte Kanäle verkauft würden.“ Mehr zum Thema Tiere: Sydney: Schwules Pinguinpärchen adoptiert zweites Baby

Fast jeder zweite Haushalt in Deutschland hat ein Haustier

Die Tierliebe in Deutschland ist insgesamt groß. Fast jeder zweite Haushalt (45 Prozent) besitzt ein Haustier . Die Bundesbürger halten insgesamt 34 Millionen Haustiere. Katzen sind mit Abstand die Nummer eins auf der Beliebtheitsskala: 14,7 Millionen Samtpfoten leben in 23 Prozent aller Tierhaushalte. Jeder fünfte der Haushalte hält sich einen der insgesamt 10,1 Millionen Hunde. Lesen Sie hier: Frau aus Oman hält 480 Katzen und zwölf Hunde in ihrem Haus

Hinzu kommen weitere rund 5,2 Millionen Kleintiere und vier Millionen Ziervögel. Nicht zu vergessen die zahlreichen Fische in rund 1,6 Millionen Aquarien und 1,2 Millionen Gartenteichen. Im vergangenen Jahr stieg zudem die Zahl der Terrarien auf 200.000.

Klöckner empfiehlt: „Tiere gehören nicht unter den Weihnachtsbaum“

Besonders beliebt sind Tiere in Familien: Etwa 61 Prozent aller Haushalte mit Kindern halten sich ein Haustier. Die meisten Tiere leben in Mehrpersonenhaushalten, 30 Prozent bei Einzelpersonen. Fakt aber ist, dass immer mehr für die Tiere ausgegeben wird: 2019 stieg der Umsatz der Heimtierbranche für Futter und Bedarfsartikel um 2,4 Prozent auf insgesamt 5,2 Milliarden Euro.

Bundesministerin Klöckner hofft, dass ihr Verordnungsentwurf – mit möglichen Veränderungen – im Sommer 2021 vom Bundesrat verabschiedet wird und in Kraft tritt. Aktuell kann sie nur eindringlich empfehlen: „Tiere gehören nicht unter den Weihnachtsbaum.“