Berlin. Gleiche Arbeit, gleiche Leistung, weniger Geld. Das ist unfair, kommt aber vor - und trifft vor allem Frauen. Ein Gesetz soll es ihnen einfacher machen, sich dagegen zu wehren. Es läuft aber mäßig. Warum?

Wissen Sie, was das Entgelttransparenzgesetz ist? Wenn Ihre Antwort darauf „nein“ ist, sind Sie damit nicht alleine. Dabei ist das Gesetz zur Lohngleichheit von Frauen und Männern schon zwei Jahre alt und soll eine Ungerechtigkeit zumindest verkleinern, die viele aufregt: Dass Frauen für den gleichen Job oft weniger Geld bekommen als ihre männlichen Kollegen.

Am Mittwoch hat die Bundesregierung sich damit beschäftigt, wie es wirkt. Und Konsequenzen angekündigt.

Was erlaubt das Gesetz?

Arbeitnehmer können ihre Bezahlung dadurch mit der ihrer Kollegen anderen Geschlechts vergleichen. Frauen können sich also nach dem Gehalt von Männern erkundigen, die eine ähnliche Arbeit machen. Genauso können Männer nach dem Gehalt von Frauen mit vergleichbaren Jobs fragen. Ein einfacher Brief oder eine Email an Betriebsrat oder Arbeitgeber reicht aus. Diesen Auskunftsanspruch gibt es seit Januar 2018, das Gesetz insgesamt seit zwei Jahren.

Gilt das für alle?

Nein, nur größere Unternehmen mit mehr als 200 Mitarbeitern sind verpflichtet, Auskunft zu geben. Damit hilft das Gesetz nur etwa der Hälfte der Frauen, denn gerade in kleinen Firmen ist die Ungleichheit besonders hoch. Es gibt auch keinen Einblick in den einzelnen Lohnzettel - zum Vergleich wird eine Gruppe von mindestens sechs Mitarbeitern mit ähnlichen Aufgaben herangezogen. Außerdem werden nicht alle Boni und Extra-Zahlungen einbezogen.

Was soll das bringen?

Hintergedanke ist, dass Frauen schon deshalb immer noch schlechter bezahlt werden, weil das niemandem auffällt. Denn das Gehalt ist in vielen Betrieben ein Tabuthema, über das man unter Kollegen nicht spricht. Die Hoffnung der Regierung ist: Wenn Frauen erfahren, dass sie für den gleichen Job weniger verdienen als ihre männlichen Kollegen, könnten sie besser verhandeln - oder sogar klagen. Denn ungleiche Bezahlung aufgrund des Geschlechts ist verboten.

Wie groß sind die Gehaltsunterschiede zwischen Frauen und Männern?

Die Lohnlücke betrug laut Statistischem Bundesamt im vergangenen Jahr 21 Prozent. Da hat sich auch in den vergangenen Jahren nicht viel getan. Im Schnitt verdienten Frauen knapp 4,50 Euro pro Stunde weniger als Männer. Etwa drei Viertel des Unterschieds begründen die Statistiker damit, dass Frauen öfter in Berufen mit geringem Einkommen wie der Pflege oder dem Einzelhandel arbeiten und öfter Teilzeit machen. Es bleibt aber ein Viertel Unterschied, das damit nichts zu tun hat.

Wie viele Frauen haben diese Auskünfte bisher eingefordert?

Nur wenige. Einer Evaluation des Familienministeriums zufolge waren es bisher gerade einmal vier Prozent der Beschäftigten in größeren Unternehmen. Etwa jedes siebte befragte Unternehmen gab an, bisher mindestens eine solche Anfrage erhalten zu haben.

Was hält die anderen davon ab?

Das Gesetz sei nicht bekannt genug, glaubt Familienministern Franziska Giffey (SPD). «Da müssen wir ran und besser werden – nach der Devise: einfacher, wirksamer, breiter.» Möglicherweise scheuen viele Frauen die Anfrage aber auch, weil sie in ihren Betrieben Nachteile befürchten. Zwar darf niemand gekündigt oder benachteiligt werden, weil er von seinem Recht Gebrauch macht. Der Arbeitgeber bekommt aber in der Regel mit, welcher Mitarbeiter die Anfrage stellt, auch wenn sie über den Betriebsrat läuft.

Ist das Gesetz damit gescheitert?

Die Opposition meint ja, die Bundesregierung aber findet das nicht - denn das Gesetz enthält mehr als nur den Auskunftsanspruch. 45 Prozent der Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten hätten freiwillig ihre Strukturen überprüft. «Viele Unternehmen haben verstanden, dass sie gleiche Löhne und gleiche Chancen für Frauen und Männer gewährleisten müssen, wenn sie im Wettbewerb um die besten Fachkräfte ein attraktiver Arbeitgeber sein wollen», sagt Giffey. Außerdem würden faire Löhne seitdem viel häufiger diskutiert. Allerdings gaben laut Untersuchung die meisten Unternehmen an, dass nicht das Gesetz der Auslöser dieser Überprüfung gewesen sei.

Was muss sich ändern?

Der Deutsche Gewerkschaftsbund fordert, dass das Gesetz auf alle Beschäftigten ausgeweitet wird - also auch auf kleine Unternehmen. Wer seine Strukturen nicht regelmäßig überprüfe und darüber berichte, solle hohe Geldstrafen bekommen, meint DGB-Vize Elke Hannack. Außerdem müssten Frauen die Chance bekommen, sich zu einer gemeinsamen Klage zusammenzuschließen. Die Linke fordert, dass Arbeitgeber künftig generell nachweisen müssen, dass sie gerecht bezahlen. Auch Giffey hat zumindest schon gefordert, das Gesetz auf kleinere Betriebe auszuweiten. Die Union zog bisher aber nicht mit.