Erfurt. Der Bund berücksichtigt jetzt unter anderem Marketingausgaben bei der Überbrückungshilfe III. Mehr Fragen beantwortet Karsten Schmidt vom Steuerberaterverband Thüringen.

Der Staat unterstützt in der aktuellen Corona-Krise die Unternehmen, die zwangsweise seit November oder Dezember im Lockdown geschlossen wurden, mit verschiedenen Hilfsprogrammen. Über Details können sich Firmeninhaber im Netz, bei Steuerberatern, Kreditinstituten oder Rechtsanwälten sowie bei Kammern und Verbänden informieren.

Welche Voraussetzungen sind für die staatlichen Hilfen für Unternehmen vorgegeben und wie lange werden diese gewährt?

Firmen, Soloselbstständige und selbstständige Angehörige der freien Berufe können die Überbrückungshilfen beantragen, wenn sie in einem Monat einen coranabedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent zum Vorjahr hatten. Dabei erstreckt sich der Bewilligungszeitraum vom November 2020 bis Juni 2021. Die Frist für entsprechende Anträge endet am 31. August 2021.

In welchem Umfang werden Hilfen gewährt?

Hier gilt ein gestaffelter Satz. Beträgt der Umsatzeinbruch zum gleichen Monat des Jahres 2019 mehr als 70 Prozent, können bis 90 Prozent gefördert werden. Bei Umsatzrückgängen zwischen 50 und 70 Prozent sind es bis 60 Prozent, zwischen 30 und 50 Prozent liegt der Zuschuss bei bis zu 40 Prozent der förderfähigen Fixkosten.

Was konkret wird vom Staat gefördert?

Förderfähig sind betrieblich Fixkosten wie Miete, Kreditzinsen oder Kosten für Energie, aber auch Grundsteuern oder Versicherungen. Auch notwendige Baumaßnahmen oder entstehende Kosten für die Umsetzung eines Hygienekonzeptes können mit bis zu 20.000 Euro pro Monat gefördert werden. Die gleiche Summe ist für Investitionen in die digitale Ausstattung von Betrieben vorgesehen.

Stimmt es, dass jetzt auch die Kosten für Werbung und Marketingmaßnahmen förderfähig sind?

Ja, bei der Überbrückungshilfe III, die an die November- und Dezemberhilfen anschließt, sind Förderungen von Marketing- und Werbemaßnahmen möglich. Beantragt werden kann dabei maximal ein Betrag in der Höhe der entsprechenden Ausgaben im Jahr 2019. Für Unternehmen, die erst später gegründet wurden, gelten Sonderregelungen.

Welche Werbemaßnahmen sind förderfähig?

Das reicht von Anzeigen in Tages- oder Wochenzeitungen über Broschüren, Flyer, Kataloge oder Speisekarten bis zum Werbevideo oder den Firmen-Internetseiten. Natürlich unter der Voraussetzung, dass die Kriterien für einen Antrag auf Überbrückungshilfe III gegeben sind.

An wen kann sich ein Unternehmer wenden, der diese Zuschüsse beantragen will?

Die Anträge werden im Auftrag der Unternehmer von deren Steuerberatern gestellt. Dieser Weg soll auch einen möglichen Missbrauch der staatlichen Hilfsprogramme, wie er bei den Anträgen auf die erste Soforthilfe im Frühjahr 2020 vorgekommen ist, verhindern helfen. Die Steuerberater informieren ihre Kunden auch darüber, welche Unterlagen und Nachweise für einen Antrag auf die Überbrückungshilfen zu erbringen sind. Dazu gehören etwa Schätzungen zum erwarteten Umsatz des Unternehmens im Förderzeitraum und den Fixkosten in dieser Zeit. Zudem muss der Umsatzeinbruch der Firma gegenüber dem Vergleichsmonat im Jahr 2019 nachgewiesen und belegt werden. Das könnte beispielsweise über die existierenden Steuerbescheide oder über die Jahresabschlüsse erfolgen.