Landkreise Saalfeld/ Rudolstadt, Saale-Orla und Sonneberg. Die Silvesternacht verlief für die Beamten aus Saalfeld im Vergleich zu den Vorjahren ruhig.

Die Silvesternacht ist in den Landkreisen Saalfeld-Rudolstadt, Saale-Orla und Sonneberg weitgehend ruhig verlaufen. Das meldet die LPI Saalfeld, die für diese Landkreise zuständig ist.

Im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt gab es vereinzelt Mitteilungen, dass sich Personen nicht an das Infektionsschutzgesetz halten würden. Zumeist konnte die Polizei diese Hinweise allerdings nicht bestätigen. In allen drei Dienststellenbereichen wurden insgesamt lediglich fünf Ordnungswidrigkeitenanzeigen aufgrund von Verstößen gegen Vorschriften zur Eindämmung der Ausbreitung von Covid-19 gefertigt.

Die Silvesternacht verlief für die Beamten aus Saalfeld im Vergleich zu den Vorjahren ruhig. Nur eine Person in Rudolstadt hatte einen illegalen pyrotechnischen Gegenstand dabei und es kam zu einer leichten Rauchentwicklung eines Holzcontainers nach dem Zünden einer zugelassenen Rakete auf einem Privatgrundstück in Bad Blankenburg.

Ähnliches konnte auch im Landkreis Saale-Orla beobachtet werden. In Ebersdorf sprengten Unbekannte einen Mülleimer an einer Bushaltestelle, außerdem wurden in Schleiz zwei Personen unabhängig voneinander mit illegaler Pyrotechnik in der Öffentlichkeit angetroffen, welche sich nun wegen des Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz- bzw. der Sprengstoffverordnung verantworten müssen.

Neben einem Kleinbrand in einer Wohnung in Schleiz nach dem Abbrennen einer Wunderkerze, welche durch einen Luftzug Mobiliar in Brand setzte, verlief die restliche Nacht jedoch auch ohne weitere Beanstandungen. Durch den Kleinbrand entstand lediglich geringer Sachschaden, es wurden keine Personen verletzt.

Im Einzugsbereich der PI Sonneberg verlief es im Vergleich am ruhigsten. Neben wenigen Ruhestörungen erhielten die Beamten eine Mitteilung, dass Unbekannte eine Warnbake in Schalkau durch Pyrotechnik beschädigt hatten.

Die Polizei registrierte in der Nacht außerdem noch wenige Sachbeschädigungen, Köperverletzungsdelikte sowie zwei geringwertige Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz.

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