Mühlhausen. Der Unstrut-Hainich-Kreis hat binnen einer Woche eine zweite Allgemeinverfügung erlassen. Es geht um den Zugang zu Pflegeheimen.

Der Unstrut-Hainich-Kreis hat binnen einer Woche eine zweite Allgemeinverfügung erlassen. Diesmal geht es um Antigen-Schnelltests auf das Corona-Virus für alle die, die ab Sonntag, 3. Januar, Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie besondere Wohnformen für Menschen mit Behinderungen und sonstige Angebote der Eingliederungshilfe aufsuchen. Alle aktuellen Entwicklungen im kostenlosen Corona-Liveblog

Die Tests werden vor Ort von Mitarbeitern der Heime durchgeführt. In die Einrichtungen darf nur, wer ein negatives Ergebnis aufweist. Damit wolle man die Menschen in den Einrichtungen, die als besonders gefährdet gelten, weiter schützen, heißt es aus der Kreisverwaltung. Die Allgemeinverfügung zur Testpflicht bei Besuchen in Heimen gilt vorerst bis zum 10. Januar.

Weiterhin gilt: Bewohner dieser Einrichtungen dürfen nur einen festen Besucher haben und der muss beim Besuch eine FFP-2- oder eine vergleichbare Maske tragen. Mit der Allgemeinverfügung kommt der Unstrut-Hainich-Kreis einer Sonderverordnung des Landes zuvor, die voraussichtlich am 10. Januar in Kraft treten soll und genau diese Corona-Testpflicht für Besucher verlangen soll.