Das Abbrennen von Pyrotechnik in der Silvesternacht ist in Gera im öffentlichen Stadtgebiet verboten.

Die Allgemeinverfügung der Stadt Gera untersagt das Abbrennen von Pyrotechnik in der Silvesternacht im öffentlichen Stadtgebiet. Darauf wies die Stadtverwaltung am Mittwoch noch einmal hin. Alle aktuellen Entwicklungen im kostenlosen Corona-Liveblog.

Die Allgemeinverfügung der Stadt Gera vom 21. Dezember untersage das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in der Silvesternacht im öffentlichen Raum im gesamten Stadtgebiet Gera. Diese Festlegung sei auch getroffen worden mit Blick auf die pandemiebedingt angespannte Situation im SRH Wald-Klinikum Gera.

Der unsachgemäße Gebrauch von Feuerwerkskörpern in Verbindung mit Menschenansammlungen und Alkoholmissbrauch führe jedes Jahr zu Verletzungen, zum Teil mit schwerem Ausmaß. Zum Jahreswechsel 2019/2020 verzeichnete der Rettungsdienstzweckverband Ostthüringen 107 Einsätze - 35 davon in Gera, 44 Rettungsdiensteinsätze hatten das Klinikum Gera als Transportziel.

Aber auch das Zusammenkommen größerer Menschenmengen etwa auf Brücken und Plätzen um Feuerwerk zu zünden oder zu bestaunen, berge in Pandemiezeiten eine zusätzliche Ansteckungsgefahr, zumal der Konsum von Alkohol oftmals Distanz vergessen lasse.

„Dieses Silvester wird ein ganz anderes als sonst. Es wird stiller und aufgrund der Kontaktbeschränkungen auch einsamer als sonst. Dennoch appelliere ich an die Vernunft aller, im Sinne der Menschen, die in den Krankenhäusern um ihr Leben kämpfen, in diesem Jahr auf das Knallen zu verzichten, um es den so schon überlasteten Ärzten und dem Pflegepersonal nicht noch schwerer zu machen“, so Oberbürgermeister Julian Vonarb.

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