Martin Debes über den Streit um den Wahltermin.

Es gibt gute Gründe, am 25. April den Landtag neu zu wählen. Erstens wurde das Datum im März 2020 zwischen den vier Parteien vereinbart, die direkt oder indirekt das Land regieren. Und Verträge sollten eingehalten werden.

Zweitens ist die Stabilitätsvereinbarung, die CDU und Rot-Rot-Grün damals schlossen, mit Beschluss der Landesetats ausgelaufen. Bei einer Verschiebung der Wahl droht bestenfalls Stillstand. Drittens führte ein späterer Wahltermin dazu, dass der Haushalt für 2022 niemals pünktlich in Kraft träte – mit allen Folgen für Kommunen, Unternehmen und Verbände.

Doch diese Gründe wirken entleert angesichts der Lage, in der sich das Land befindet. Die Pandemie bringt die gesamte Gesellschaft an ihr Limit, und dies eben insbesondere in Thüringen.

Es gehört sehr viel Zweckoptimismus dazu, in dieser Situation das Parlament aufzulösen, um Nominierungsveranstaltungen und Listenparteitage durchzuführen – und dann auch noch eine Wahl mit 1,7 Millionen Wahlberechtigten.

Ja, in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg soll bereits im März gewählt werden. Doch dort ist die Wahlperiode abgelaufen, zudem sind die Kandidaten aufgestellt.

In Thüringen hingegen können die Parteien frei entscheiden; verfassungsrechtliche Bedenken dürfte es eh bei jedem Termin geben. Darum sollten Rot-Rot-Grün und CDU ihren Stabilitätspakt bis zum Sommer verlängern, um dann den Weg zur Neuwahl des Landtags zusammen mit dem Bundestag im September zu beschreiten.