München. Im Münchner Antidoping Prozess sollen am Freitag die Urteile gegen den Erfurter Arzt Mark S. und vier seiner mutmaßlichen Helfer gesprochen werden. Die Staatsanwaltschaft fordert fünfeinhalb Jahre Haft für den Mediziner.

Nach 23 Verhandlungstagen unter teils verschärften Corona-Bedingungen sollen am Freitagmittag in München im Anti-Dopingprozess die Urteile gesprochen werden. Der Erfurter Arzt Mark S. sowie vier seiner mutmaßlichen Helfer müssen sich seit September vor der 2. Kammer des Landgerichts München wegen verbotenen Blutdopings beziehungsweise Beihilfe dazu verantworten. Das Verfahren ist der erste große Strafprozess nach dem Ende 2015 vom Bundestag verabschiedeten Anti-Doping-Gesetz.

In der Vorwoche hatte Staatsanwalt Kai Gräber für den Hauptangeklagten eine Verurteilung wegen verbotener Dopingpraktiken und einer Körperverletzung von fünfeinhalb Jahren Gefängnis gefordert. Zudem sollte gegen den Arzt ein mehrjähriges Berufsverbot verhängt werden. Dem Berufsverbot haben seine Verteidiger vehement widersprochen.

Sie setzten sich zudem für eine mildere Haftstrafe ein, so dass der 42-Jährige mit der Urteilsverkündung wieder in Freiheit komme. Weil ein Teil der angeklagten Straftaten im Ausland begangen wurden, zogen die Anwälte die dortigen Vorgaben zum Bestimmen der Gesamtstrafe mit heran. Außerdem lehnen sie eine Verurteilung wegen gewerbsmäßigen Dopings ab, wie von der Staatsanwaltschaft gefordert. Mark S. sitzt seit seiner Verhaftung Ende Februar 2019 in Untersuchungshaft.

Für drei der vier wegen Beihilfe Angeklagten plädierte der Staatsanwalt auf Haftstrafen von ein bis zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollen. Den fünften, ebenfalls wegen Beihilfe Angeklagten, könnte eine Haftstrafe von mehr als zwei Jahren erwarten. Weil auch er bereits längere Zeit in Untersuchungshaft gesessen hat, besteht aber die Möglichkeit, die Reststrafe, wenn die Verurteilung nur wenige Monate länger als zwei Jahre ist, zur Bewährung auszusetzen.

Alle fünf Angeklagten waren im Prozess geständig. Die Qualität ihrer Einlassungen ist unterschiedlich ausgefallen. Das wird sich sicherlich auch in den anstehenden Urteilen widerspiegeln.