Dazu erklärt das Bundesfinanzministerium: Mit der Energiepreispauschale soll ein Ausgleich für die gestiegenen erwerbsbedingten Wegeaufwendungen geschaffen werden. Sie ist ein Entlastungselement, das die Energiepreisentwicklung für die Bevölkerungsgruppen berücksichtigt, denen typischerweise Fahrtkosten im Zusammenhang mit ihrer Einkünfteerzielung entstehen. Wenn Senioren neben ihren Alterseinkünften in einem Arbeitsverhältnis stehen und Lohn beziehen oder als Freiberufler oder Unternehmer Einkünfte beziehen, erhalten auch sie die Energiepreispauschale.