Es antwortet Simone Prühl aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Das System der gesetzlichen Rentenversicherung beruht auf dem Prinzip der Lohn- und Beitragsbezogenheit. Die Höhe einer Rente richtet sich daher vor allem nach der Höhe der während des Versicherungslebens durch Beiträge versicherten Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen.

Diesem Prinzip der Lohn- und Beitragsbezogenheit folgt auch die geltende prozentuale Anpassung der Renten, die sich grundsätzlich an der Entwicklung der Löhne und Gehälter orientiert. Eine jährliche Rentenerhöhung um einen für alle Renten gleich hohen Festbetrag wäre mit dem Prinzip der Lohn- und Beitragsbezogenheit nicht vereinbar. Denn während bei der geltenden prozentualen Rentenanpassung das Verhältnis zwischen höheren und niedrigeren Renten gleich bleibt, würde sich bei einer Anpassung um einen Festbetrag der relative Abstand zwischen niedrigeren und höheren Renten vermindern. Im Ergebnis würden dann Beitragszahler, die mehr Beiträge eingezahlt haben (Bezieher höherer Renten), mit jeder Rentenanpassung im Verhältnis zu den Beitragszahlern, die weniger Beiträge eingezahlt haben (Bezieher niedrigerer Renten), eine prozentual geringere Rentenanpassung erhalten. Im Zeitablauf würde sich damit die Rentenhöhe zum Nachteil der Beitragszahler verschieben, die mehr Beiträge eingezahlt haben.