Meiningen. In Meiningen stellt sich eine Frau selbst einen Attest zur Befreiung der Mundschutzpflicht aus. Als sie das „Dokument“ vor Behörden geltend machen will, geht der Schuss nach hinten los.

Das Umgehen der Mundschutzpflicht kommt einer Frau jetzt teuer zu stehen. Wie die Polizei am Freitag informierte, hätten Mitarbeiter des Ordnungsamtes in Meiningen in den letzten Tagen Kontrollen im Zusammenhang mit dem Infektionsschutzgesetz durchgeführt. Dabei trafen sie in einer Tankstelle auf eine Frau ohne Mund-Nasen-Schutz.

Die Dame legte ein Attest vor, welches sie angeblich von dieser Pflicht befreite. Recherchen hätten jedoch ergeben, dass sie dieses Attest im Internet fand und ausdruckte. Da ein derartiges Scheiben keinerlei Gültigkeit besitze, leiteten Polizisten ein Ermittlungsverfahren wegen Urkundenfälschung gegen die Frau ein.

Die Polizei weißt darauf hin, dass Atteste im Bedarfsfall nur durch die behandelnden Ärzte ausgestellt werden können. Die Ärzte entscheiden dabei rein nach medizinischen Aspekten. Attest-Vorlagen aus dem Internet seien nicht erlaubt und ungültig.