Erfurt. Bei Kontrollen des Zolls in Thüringer Landwirtschaftsbetrieben ging es um die Einhaltung des Mindestlohns, Schwarzarbeit und die Corona-Regelungen.

Mehr als 100 Bedienstete des Hauptzollamtes Erfurt haben am Freitag, 19. Juni, in Thüringen und Südwestsachsen die Einhaltung der Bestimmungen nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz von Saisonarbeitskräften und Erntehelfern in der Landwirtschaft kontrolliert. Die Kontrollen hätten im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung in der Landwirtschaft stattgefunden, teilt das Hauptzollamt am Dienstag mit.

Unterstützt wurde der Zoll durch Bedienstete der Arbeitsschutzbehörden und der Gesundheitsämter Thüringens und Sachsens. Die derzeit geltenden Regelungen zu Quarantäne, separater Unterbringung oder räumlich von anderen Beschäftigten getrennter Tätigkeit prüfen die jeweils zuständigen Landesbehörden.

Bei diesen Prüfungen wurden im Bezirk des Hauptzollamtes Erfurt insgesamt 682 Arbeitnehmer (398 in Thüringen und 284 in Südwestsachsen) zu ihren Arbeitsbedingungen überprüft. In 63 Unternehmen (28 in Thüringen und 35 in Südwestsachsen) überprüften die Zöllner die Geschäftsunterlagen der Landwirtschaftsbetriebe.

Die Zöllner fanden insgesamt 38 Unregelmäßigkeiten (36 in Thüringen und zwei in Südwestsachsen). In diesen Fällen müssten noch weitere Prüfungen erfolgen.

Unter anderem ergaben sich in 16 Fällen (14 in Thüringen und zwei in Südwestsachsen) Anhaltspunkte, dass Arbeitnehmer nicht den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn bezahlt bekommen. Seit dem 1. Januar 2020 beträgt dieser 9,35 Euro. In elf weiteren Fällen gab es Hinweise, dass Arbeitgeber die Sozialversicherungsbeiträge ihrer Beschäftigten entweder nicht oder nicht in richtiger Höhe abführen. Zudem wurde ein Sachverhalt festgestellt, der Hinweise auf Leistungsmissbrauch nahelegt. In Thüringen wurden durch die Einsatzkräfte insgesamt neun ausländische Arbeitnehmer ohne Arbeitserlaubnis beim Arbeiten angetroffen.

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