Erfurt. Der Verkauf von Bratwürsten bleibt in Thüringen unter strengen Hygienevorschriften in Zeiten der Corona-Krise erlaubt. Auch Eis darf verkauft werden.

Der Verkauf von Bratwürsten bleibt in Thüringen unter strengen Hygienevorschriften in Zeiten der Corona-Krise erlaubt. Auch Verkaufsstände für Eis könnten ihren Betrieb dann fortsetzen, wenn sie die strengen Hygiene- und Abstandsvorschriften einhalten, teilte das Gesundheitsministerium am Freitag mit. Der Verzehr vor Ort sei nicht gestattet. Die am Freitag in Kraft getretene Verordnung sehe unter anderem die Schließung von Eiscafés vor, hieß es in der Mitteilung.

In einem früheren Erlass mussten Eiscafés zwar schließen, allerdings wurde in einem Zusatz der Straßenverkauf von Eis erlaubt. Dieser Zusatz wurde nicht in die neue Verordnung aufgenommen. Für Gaststätten mit Außerhausverkauf gebe es aber weiterhin eine Ausnahme von der Schließung - wenn die besonderen Hygienevorschriften beachtet werden, hieß es. Dies gelte auch für Einzelverkaufsstände, „an denen Lebensmittel zum Sofortverzehr angeboten werden, beispielsweise Eis- oder Bratwurststände“.

Der Verkäufer müsse unter anderem wiederholt und gründlich seine Hände reinigen und desinfizieren. „Reinigungs- und Desinfektionsmittel, fließendes Wasser und Einmalhandtücher müssen dem Personal ausreichend zur Verfügung stehen“, hieß es vom Gesundheitsministerium. Das Essen darf nicht vor Ort am Verkaufsstand verzehrt werden. Außerdem muss demnach ein Abstand zwischen Verkäufer und Kunden sichergestellt werden - zum Beispiel durch Absperrungen oder Schutzwände.

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