Mit zunehmender Beliebtheit von Smartphones verbreiten sich auch die Kostenfallen. Wie sich Verbraucher vor Abofallen auf dem Handy schützen können. Vorsicht bleibt jedenfalls oberstes Gebot.

Berlin. Sie sind so praktisch. Smartphones, ausgestattet mit zahlreichen Apps, haben sich zu kleinen Alleskönnern bei der Bewältigung von Alltagsaufgaben entwickelt.

Navigieren, Mailen, Fotografieren inzwischen setzt mehr als jeder zweite Handynutzer auf die Minicomputer für die Hosentasche. Der Branchenverband Bitkom schätzt, dass dieses Jahr erstmals mehr Smartphones als Handys in Deutschland verkauft werden.

Doch die rasante Verbreitung von iPhone und Co. birgt auch Risiken für die Nutzer. Datenschutz und Kostenkontrolle geraten zunehmend in Mitleidenschaft.

"Unbedarftes Herunterladen von Apps kann nicht nur das eigene Budget schmälern, sondern auch den Schutz persönlicher Daten gefährden", warnt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Vor allem bei vermeintlich kostenlosen Apps müssen Verbraucher aufpassen. Sie werden schließlich nicht zu caritativen Zwecken verteilt.

Die Unternehmen wollen Geld verdienen. Durch Werbung oder das Einsammeln persönlicher Daten.

"Bei der Werbefinanzierung hat sich eine besondere Abzockmasche herauskristallisiert", haben die Verbraucherschützer jetzt beobachtet. "Zum Teil lauern hinter den Einblendungen Abofallen, die mit Antippen des Werbebanners sofort zuschnappen."

Die Masche ist perfide. Denn die Nutzer merken zunächst gar nicht, dass ein Vertrag zustande gekommen sein soll. Eine Bestätigung ist oft nicht nötig. Das böse Erwachen kommt bei der nächsten Mobilfunkrechnung. Dort tauchen dann Posten von Drittanbietern auf, die mal nur drei Euro, aber auch bis zu 60 Euro betragen können.

Experten sprechen von "WAP-Billing" (Wireless Application Protocol). Die Abrechnungsmethode an sich ist nicht verwerflich, sie wird aber immer häufiger zum Missbrauch eingesetzt. Über eine Internetseite werden Rufnummern an das werbende Unternehmen übermittelt, erläutert die Verbraucherzentrale.

Dieses kann dann eine Abrechnung über den Mobilfunkanbieter veranlassen. Dahinter steckt freilich die Annahme, dass durch das Anklicken des Werbebanners ein Vertrag zustande gekommen sei.

"Diese Behauptung hält einer rechtlichen Prüfung nicht stand", meinen die Verbraucherschützer. Denn der Gesetzgeber schreibt vor, dass Kosten und Laufzeiten eines Abonnements klar erkennbar sein müssen. Das sei hier nicht der Fall. Für die abgezockten Nutzer bleiben trotz der für sie günstigen Rechtslage aber ganz praktische Probleme. Denn die Rückforderung der abgerechneten Beträge gestaltet sich schwierig.

Die Verbraucherschützer empfehlen, den Mobilfunkanbieter anzuschreiben, dem Posten auf der Rechnung zu widersprechen und nur einen gekürzten Rechnungsbetrag zu zahlen.

Zugleich muss dem Abo-Anbieter ein Einschreiben zugestellt werden, in dem die Forderung abgelehnt und der Vertrag hilfsweise widerrufen wird.

Hier wird die Crux deutlich: Wegen drei, vier Euro werden sich viele Nutzer nicht die Mühe machen. Die Abzocker haben leichtes Spiel. Besser also, man tappt erst gar nicht erst in die Abofalle.

Ratschlag eins für den Touch mit Tücken: Niemals ein Werbebanner antippen. Ohne Antippen kein Abzocken.

Wer ganz sicher gehen will, sollte sich bei seinem Mobilfunkanbieter erkundigen, ob sich das Inkasso für Drittanbieter sperren lässt. Die Telekom und Vodafone machen dies beispielsweise kostenfrei; bei E-Plus und O2 lassen sich nur einzelne Anbieter sperren.

Vorsicht bleibt deshalb beim Smartphone oberstes Gebot und vielleicht auch der Verzicht auf die eine oder andere (Gratis-)App, die nicht unbedingt erforderlich ist.