Erfurt. Am heutigen Donnerstag löst eine neue Grundverordnung die alten Anti-Corona-Regeln in Thüringen ab. Auch im Bildungssektor treten neue Maßnahmen in Kraft.

Etwa viereinhalb Monate nach den ersten von der Landesregierung verordneten Corona-Beschränkungen treten in Thüringen ab Donnerstag weitere Lockerungen der Maßnahmen in Kraft.

Angehörige von Menschen, die im Krankenhaus liegen oder in einem Heim gepflegt werden, können sich auf mehr Besuchsmöglichkeiten freuen und Gaststätten müssen künftig weniger Daten ihrer Gäste einsammeln.

Auch im Bildungssektor stehen Änderungen an. Viele wesentliche Verbote und Regeln bleiben aber weiterhin bestehen - voraussichtlich bis mindestens Ende August.

Ein Überblick mit den wichtigsten Regeln:

Lockerungen

  • Im Außenbereich müssen Gaststätten ab Donnerstag keine Daten ihrer Gäste mehr abfragen.
  • In geschlossenen Räumen ist dies aber weiterhin nötig. Grund für das Sammeln personenbezogener Daten ist, dass im Falle einer Corona-Infektion rasch alle Menschen gefunden werden sollen, die mit dem Infizierten in Kontakt gekommen sind.
  • Geschäfte und Kultureinrichtungen müssen Menschen mit Erkältungssymptomen den Zutritt nicht mehr verweigern.
  • Auch Kinder, die Erkältungssymptome haben – etwa eine laufende Nase, Husten oder Halsschmerzen – müssen nicht mehr nach Hause geschickt werden, sondern können trotzdem in die Schule oder den Kindergarten gehen.
  • Anders sieht das aus, wenn typische Covid-19-Symptome erkennbar sind. Dazu gehören unter anderem der Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns.
  • Patienten in Krankenhäusern oder Bewohner von Pflegeheimen dürfen ab Donnerstag mehr Besuch empfangen als bisher. Künftig sind zwei Besuche pro Betroffenen täglich möglich – für bis zu zwei Stunden. Bisher war nur ein Besuch für bis zu einer Stunde erlaubt.
  • Sportveranstaltungen mit bis zu 200 Zuschauern sind ab Donnerstag wieder möglich. Voraussetzung ist aber ein Infektionsschutzkonzept, das vom jeweiligen Gesundheitsamt genehmigt werden muss. Das Konzept soll vor allem kontrollierbare Zu- und Ausgänge vorsehen und Maßnahmen zur Einhaltung eines Mindestabstandes enthalten.
  • Angebote der Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit, der Jugendsozialarbeit und der ambulanten Erziehungshilfe sollen wieder möglich sein, wenn Infektionsschutzkonzepte vorliegen.

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Verlängerte Regeln

  • Weiterhin gilt in Thüringen eine Maskenpflicht im Öffentlichen Personennahverkehr (Busse, Personenzüge oder Straßenbahnen).
  • Eine Maske müssen die Menschen auch in Geschäften tragen.
  • Die Menschen sollen weiterhin einen Abstand zueinander von mindestens 1,5 Metern einhalten.
  • Diskotheken und Clubs bleiben geschlossen.
  • Bordelle und Swingerclubs dürfen weiterhin nicht öffnen.