Erfurt. Die Zeit der kostenlosen Corona-Schnelltests ist bald vorbei. Was bedeutet das in Thüringen für Testzentren, Apotheken - und den Geldbeutel der Getesteten?

In Thüringen bietet nach Angaben der Landesapothekerkammer nur noch eine Minderheit der Apotheken Corona-Schnelltests (Antigentests). Aktuell sind es 38, wie die Kammer auf Anfrage mitteilte. Nach Einführung der bislang kostenlosen "Bürgertests" waren es 70 der mehr als 500 Apotheken im Freistaat. Am Montag (11. Oktober) tritt die neue Bundes-Testverordnung in Kraft. Von da an müssen die meisten Menschen den Schnelltest aus eigener Tasche bezahlen. Ausnahmen gelten bis zum Jahresende unter anderem für Menschen unter 18 und Schwangere. Was heißt das für Thüringen?

  • Testzentren: In zahlreichen Kommunen sind in den vergangenen Monaten öffentliche Testzentren eingerichtet worden. Nach den Impffortschritten wurden diese Angebote teilweise schon zurückgefahren. Jetzt stellt etwa auch die Stadtverwaltung Wurzbach im Saale-Orla-Kreis ihr Testangebot ein, wie das Landratsamt mitteilte. Die Stadt Suhl will ihr Testzentrum hingegen unter den veränderten Bedingungen vorerst weiter betreiben.
  • Kosten: Ein Schnelltest kostet nach Angaben von Thomas Olejnik, stellvertretender Vorsitzender des Thüringer Apothekerverbandes, im Schnitt zwischen 15 und 20 Euro. Der Preis könne allerdings von Apotheke zu Apotheke variieren.
  • Schnelltests und 3G: Bei der 3G-Regelung, mit der etwa Betreiber von Kinos, Clubs oder Theatern den Zugang auf Geimpfte, Genesene und Getestete beschränken können, nützen Schnelltests nichts. Nach der aktuellen Thüringer Corona-Verordnung ist hier ein als zuverlässiger geltender PCR-Test oder ein diesem vergleichbarer Test nötig. Das ist deutlich teurer. "Wenn es bei der aktuellen Regelung bleibt, wird der Schnelltest an Bedeutung verlieren", prognostiziert Apotheker Olejnik.
  • Alternativen zu kostenpflichtigen Tests: Die Covid-19-Impfung, zu der Ärzte und mehrere Gesundheitspolitiker dringend raten, ist kostenlos. Thüringens Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) pocht dabei auf Freiwilligkeit. Die Menschen könnten sich entscheiden zwischen Impfen oder Testen. "Wer sich nicht impfen lassen möchte, kann dies frei entscheiden, muss dann aber eben auf andere Weise zum Schutz der Gemeinschaft beitragen", sagte Werner.

Kassenärztliche Vereinigung: Behandlung beim Arzt unabhängig vom Impfstatus


Völlig unabhängig vom Impfstatus haben Patienten aber auch weiter Anspruch auf ärztliche Behandlung. Darauf weißt die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Thüringen Mediziner hin. Anlass dafür waren offenbar vermehrte Beschwerden von Patienten sowie Anfragen von Praxispersonal. Es sei nicht zulässig, Behandlungen von Patienten in einer Arztpraxis oder psychotherapeutischen Praxis davon abhängig zu machen, ob dieser genesen, geimpft oder getestet ist. "Jeder kranke Mensch hat nach wie vor Anspruch auf ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung. Es bestehen keine bundes- und/oder landesrechtlichen Regelungen, die eine Testpflicht oder eine Nachweispflicht eines der 3G für Patienten einer Arzt- oder Psychotherapeutenpraxis erfordern", so die KV.

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