Erfurt. In Thüringen hat sich die Gesamtzahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion seit Anfang Dezember mehr als vervierfacht. Doch wo genau wurde gestorben?

In der Corona-Pandemie gibt es viele Fragen, die wir mit Hilfe von Experten beantworten wollen:

Warum geben Kommunen, Gesundheitsämter und Seniorenheime nur selten konkrete Zahlen bekannt, in welchen Senioreneinrichtungen sich wie viele Menschen mit Corona infiziert haben und daran gestorben sind? Selbst auf Nachfrage nicht?

Dazu erklärt der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI) Lutz Hasse: Gegen eine Veröffentlichung von absoluten Zahlen von Corona-Infizierten gibt es dann keine datenschutzrechtlichen Bedenken, wenn mit ihr keine Verarbeitung personenbezogener Daten verbunden ist. Letztere erfordert eine Rechtsgrundlage, die für eine derartige Veröffentlichung nicht gegeben ist. Für die Beurteilung der Frage, ob es sich um personenbezogene bzw. personenbeziehbare Daten handelt, ist entscheidend, ob aus den Daten im Sinne von Artikel 4 Nr. 1 Datenschutz-Grundverordnung Rückschlüsse auf Personen gezogen werden können.

Dies ist zum Beispiel bei sehr kleinen Zahlen in Verbindung mit geringen Einwohnergrößen in Kommunen und Heimen nicht auszuschließen. Die Beurteilung dieser Frage obliegt nach Paragraph 18 Absatz 1 Thüringer Datenschutzgesetz der jeweiligen Kommune oder dem jeweiligen Heim und kann nur im Einzelfall vorgenommen werden.

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