Erfurt. Vielleicht sind es verdächtige blaue Flecken an den kleinen Ärmchen, die etwa Nachbarn oder Polizisten bei Jugendämtern Alarm schlagen lassen. Deren Mitarbeiter mussten sich auch im vergangenen Jahr mit vielen Verdachtsfällen beschäftigen - mit unterschiedlichen Ausgang.

Aus Sorge um das Wohlergehen von Kindern sind Thüringens Jugendämter 2018 häufiger als im Vorjahr eingeschaltet worden. Insgesamt wurde die Ämter im vergangenen Jahr 3481 Mal deswegen alarmiert. Das waren 142 Verdachtsfälle mehr als 2017, wie aus Zahlen des Landesamts für Statistik von Montag hervorgeht. In der Mehrzahl der Fälle stellte die Behörde zwar keine konkrete Gefährdung fest, jedoch häufig Hilfebedarf.

In 452 Fällen sahen die Jugendamtsmitarbeiter jedoch für die Kinder eine so große Gefährdung, dass diese etwa sofort aus ihren Familien herausgeholt wurden. In diesen Fällen war die Gefahr akut, dass die Kinder oder Jugendlichen ansonsten erhebliches körperliches, geistiges oder seelisches Leid erfahren könnten, oder schon verletzt worden waren. 2017 lag die Fallzahl laut Statistik bei 461.

Kinder extrem vernachlässigt

In 543 Fällen (2017: 518) gingen die Mitarbeiter von einer drohenden Gefahr für die Kinder und Jugendlichen aus, wegen der aber zunächst noch kein sofortiges derart drastisches Eingreifen des Jugendamts als notwendig betrachtet wurde. In solchen Fällen nehmen die Mitarbeiter aber umgehend Kontakt mit den Sorgeberechtigten auf, um sie zu einer besseren Zusammenarbeit mit dem Jugendamt zu bewegen.

Besonders häufig (665 Fälle) wurden gefährdete Kinder extrem vernachlässigt. Körperliche Misshandlungen stellten die Experten in 203 Fällen fest. Häufiger (316) fanden sie Anzeichen für psychische Misshandlung. 54 Mal stießen die Mitarbeiter auf Hinweise für sexuelle Gewalt.

Keine konkrete sogenannte Kindeswohlgefährdung stellten die Jugendämter in 2486 der etwa durch Polizei, Staatsanwaltschaften, Bekannte oder Nachbarn übermittelten Verdachtsfälle fest. Bei 1643 Fällen davon stellten die Fachleute aber einen gewissen Hilfe- und Unterstützungsbedarf bei den Sorgeberechtigten fest.