Kassel. Jetzt ist Sommer: Da geht ohne Flip-Flops gar nichts. Doch muss man das Sommergefühl an der Autotür lassen und das Schuhwerk wechseln - oder ist es auch erlaubt, mit Flip-Flops Auto zu fahren?

Offene Schuhe an heißen Tagen - eine Wohltat. Doch Auto fährt man mit Badelatschen, Flip-Flops, Sandalen oder gar barfuß besser nicht. Das raten die Versicherer im Raum der Kirchen (VRK). Verboten ist das für private Autofahrer zwar grundsätzlich nicht, bei Kontrollen drohen auch keine Schwierigkeiten. Doch oft geben solche Schuhe den Füßen nicht genügend Halt, etwa bei Vollbremsungen. Außerdem bestehe die Gefahr, vom Pedal abzurutschen.

Wer wegen ungeeigneten Schuhwerks einen Unfall verursacht, muss nicht nur mit einer Geldbuße rechnen. Wenn die Schuhe den Unfall nachgewiesenermaßen stark beeinflusst oder sogar verursacht haben, kann die eigene Vollkaskoversicherung außerdem Leistungen kürzen. Schäden Dritter werden aber von der Kfz-Haftpflicht ohne Einschränkung gedeckt.

Berufskraftfahrer müssen gemäß den berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften ohnehin festes Schuhwerk tragen.

Das könnte Sie auch interessieren:

Elf häufige Irrtümer im Straßenverkehr - Was ist erlaubt?

Mit dem richtigen Schuhwerk Schmerzen vermeiden

Dresscode kennt für Männer kein Hitzefrei