Berlin. Die Erziehungsrente dient als Unterhaltsersatz, wenn der frühere Partner stirbt. Viele Alleinerziehende verzichten jedoch auf das Geld, weil sie von der Leistung nichts wissen.

Alleinerziehende, die geschieden sind, können Unterhalt vom Ex-Partner für das gemeinsame Kind oder die Kinder verlangen. Doch wenn der Ex-Partner stirbt, fallen diese Zahlungen plötzlich weg. Für solche Schicksalsschläge gibt es einen finanziellen Ausgleich in Form einer gesetzlichen Rente: der sogenannten Erziehungsrente. Was Alleinerziehende dazu wissen sollten – ein Überblick.

Worum geht es bei der Erziehungsrente?

Geschiedene mit kleinen Kindern arbeiten oft nur Teilzeit, weshalb viel Geld in der Haushaltskasse fehlt. Stirbt dann der frühere Partner, wird das Finanzloch noch größer. Je höher der Unterhalt, der ohne den Todesfall beansprucht werden könnte, desto schlimmer die Lage. Mit der Erziehungsrente lässt sich die Lücke aber teilweise schließen.

Die Rente dient somit als Unterhaltsersatz und soll die Kindererziehung zumindest etwas erleichtern. Das Problem ist: Sogar die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Bund spricht von einer „kaum bekannten Leistung“. In der Folge verzichten Menschen auf Geld, die als Alleinerziehende ganz besonders darauf angewiesen wären.

Wer kann Erziehungsrente bekommen?

Grundbedingung ist, dass mindestens ein minderjähriges Kind zum Haushalt gehört. „Die Erziehungsrente sichert Geschiedene ab, deren Ehepartner verstorben ist und die Kinder unter 18 Jahren erziehen“, sagt Stefanie Munser von der DRV Rheinland-Pfalz. Außerdem darf die erziehende Person nach der Scheidung nicht wieder geheiratet haben. Über das 18. Lebensjahr hinaus besteht Anspruch auf die Erziehungsrente, wenn das Kind behindert ist.

Wie viel Rente gibt es?

Die Erziehungsrente entspricht in ihrer Höhe der Rente wegen voller Erwerbsminderung. Deren Höhe ist wiederum abhängig von den Rentenansprüchen, die der überlebende Ex-Ehepartner selbst bereits erworben hat. Dazu Expertin Munser: „Auch bei der Erziehungsrente gilt die allgemeine Regel: Die Rente ist umso höher, je länger man Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt hat und je mehr man während dieser Zeit verdient hat.“

Aber Vorsicht: Bei Bezug der Rente vor der regulären Altersgrenze – wie dies bei kleineren Kindern in der Familie wohl immer der Fall ist – mindert sich die Rentenzahlung um einen Abschlag, auch dies analog zu anderen Rentenarten. Tipp: Die Höhe der vollen Erwerbsminderungsrenten-Ansprüche steht in der Renteninformation, die alle Versicherten einmal pro Jahr von der DRV erhalten, die mindestens 27 Jahre alt sind und fünf Beitragsjahre haben. Achtung: Zum Leben reicht dieses Geld in aller Regel nicht, sodass die alleinerziehende Person selbst arbeiten gehen muss oder anderer Unterstützung bedarf.

Wird eigenes Einkommen auf die Rente angerechnet?

Ja, 40 Prozent davon – aber nur soweit es einen festgelegten Freibetrag übersteigt. Laut DRV beläuft sich dieser Freibetrag seit 1. Juli auf 872,52 Euro plus 185,08 Euro für jedes Kind. Neben dem Gehalt zählen zum Einkommen auch Sozialleistungen wie Krankengeld, Arbeitslosengeld I und Elterngeld.

Besteht rückwirkend Anspruch?

Die Rentenleistung gibt es ab Beginn des Monats, in dem der Antragsteller die Voraussetzungen erfüllt – aber maximal drei Monate rückwirkend. „Deshalb sollte der Antrag möglichst rasch gestellt werden. Dann beginnt die Rente zum frühestmöglichen Zeitpunkt“, rät Expertin Munser. Umgekehrt bedeutet das: Wer nach dem Tod des Ex-Partners mehr als drei Monate verstreichen lässt, bis er den Antrag stellt, erhält die Rente immer erst ab dem Antragsmonat – und verliert dadurch entsprechend Geld.

Wie lange läuft die Rente?

Sie endet zum Ende des Monats, in dem der Bezieher die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt, weil er beispielsweise erneut heiratet oder das Kind das 18. Lebensjahr erreicht. Spätester Endtermin ist der Zeitpunkt, zu dem der Bezieher seine Regelaltersgrenze erreicht.

Warum verzichten Alleinerziehende auf Geld?

Über die Anzahl der Geschiedenen mit Kind, deren Ex-Partner gestorben ist, gibt es keine Statistik. Es gilt aber als sicher, dass viele Anspruchsberechtigte auf die Erziehungsrente verzichten, weil sie von der Leistung einfach nichts wissen. Dazu ein DRV-Sprecher: „Geschiedene gehen oft davon aus, nach dem Tod des Ex-Partners keine Ansprüche aus der Rentenversicherung zu haben. Wir können hier nur informieren und tun dies auch, wenn beispielsweise Waisenrente beantragt wird und wir erkennen können, dass die Eltern geschieden sind.“