In einem Mehrparteienhaus fallen Energiegemeinkosten für Licht, Aufzug und Co. an. Bewohner haben auf deren Höhe wenig Einfluss.
In einem Mehrparteienhaus fallen Energiegemeinkosten für Licht, Aufzug und Co. an. Bewohner haben auf deren Höhe wenig Einfluss. © Christin Klose/dpa-tmn
Wer in einem der oberen Stockwerke wohnt, zahlt mehr für Energiegemeinkosten? Ist ein Aufzug im Haus, kann das durchaus so gehandhabt werden.
Wer in einem der oberen Stockwerke wohnt, zahlt mehr für Energiegemeinkosten? Ist ein Aufzug im Haus, kann das durchaus so gehandhabt werden. © Christin Klose/dpa-tmn
Energiegemeinkosten im Mehrparteienhaus hängen oft von der Substanz des Gebäudes ab.
Energiegemeinkosten im Mehrparteienhaus hängen oft von der Substanz des Gebäudes ab. © Sebastian Gollnow/dpa/dpa-tmn