Gera. Selbst im Gefängnis war ein 33-Jähriger noch mit einer Straftat aufgefallen. Doch er gibt sich nun geläutert.

Das Landgericht Gera hat am Mittwoch einen mehrfach vorbestraften Mann zu vier Jahren und vier Monaten Freiheitsstrafe, unter anderem wegen Drogenhandels, verurteilt. Er war in Altenburg aktiv.

Die Anklage gegen den 33-Jährigen hatte sich wie ein Auszug aus dem Strafgesetzbuch gelesen. Drogenhandel, Wohnungseinbruchsdiebstahl, Sachbeschädigung, Unterschlagung, versuchte Nötigung und Betrug warf die Staatsanwaltschaft dem Mann vor. Selbst in der Haftzelle hatte er noch Drogenlieferungen empfangen.

Maßregelvollzug übermittelt positive Stellungnahme

Ins Urteil der elften Strafkammer floss ein vorher ergangener Richterspruch des Amtsgerichtes Altenburg ein. Dieses hatte bereits eine Unterbringung des Mannes in der Entziehungsanstalt angeordnet. Im Maßregelvollzug Hildburghausen absolviert der Angeklagte diese Drogenentzugsbehandlung. Die Anstalt übermittelte dem Gericht eine sehr positive Stellungnahme über das Verhalten und die Fortschritte des Täters, der im Prozess nach einer Absprache ein Geständnis abgelegt hatte.

Staatsanwaltschaft und Verteidigung beantragen beide eine Freiheitsstrafe von viereinhalb Jahren. Das Gericht sprach eine um zwei Monate niedrigere Strafe aus, um den Behandlungserfolg bei dem Mann nicht zu gefährden. Bei einer höheren Strafe hätte er den Entzug unterbrechen müssen und wäre kurzzeitig zurück ins Gefängnis gekommen. Nun hat er die Chance, nach einer erfolgreich abgeschlossenen zweijährigen Therapie auf freien Fuß zu kommen.

Das Urteil wird wegen der vorausgegangenen Verfahrensabsprache frühestens in einer Woche rechtskräftig.

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