Gera. 37-Jähriger aus Eisenberg gesteht die Taten und muss für sechs Jahre und drei Monate ins Gefängnis

Wegen sexuellen Missbrauchs seiner leiblichen Tochter in 36 Fällen ist ein 37-jähriger Eisenberger am Montag am Landgericht Gera zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und drei Monaten verurteilt worden.

Der verkürzten Beweisaufnahme war eine Verfahrensabsprache zwischen Staatsanwältin, Verteidiger und 2. Strafkammer vorausgegangen: Für den Fall, dass der Angeklagte ein vollumfängliches Geständnis ablegen und seiner Tochter die Zeugenaussage, die sie erneut traumatisieren könnte, ersparen würde, sollte er mit einer Gesamtfreiheitsstrafe von maximal sechs bis sieben Jahren statt in zweistelliger Höhe rechnen können.

Sebastian G., der sich bisher nicht zu den Tatvorwürfen geäußert hatte, ging darauf ein. Auf Nachfrage von Berndt Neidhardt, Vorsitzender Richter der Kammer, gab er zwar zunächst an, sich allenfalls an zehn bis zwanzig Fälle erinnern zu können. Doch nachdem Staatsanwältin Sylvia Reuter klargestellt hatte, dass sich nur ein vollständiges Geständnis positiv auf das Strafmaß auswirken würde, räumte er sämtliche ihm zur Last gelegten Taten ein.

In der Zeit von Januar 2014 bis Dezember 2016 soll der gelernte Landschaftsgärtner, der sich 2009 von der Kindesmutter trennte und seither regelmäßig Umgang mit seiner Tochter hatte, das Kind 36 Mal in seiner Eisenberger Wohnung missbraucht haben. Bei der ersten Tat soll er das damals sechs Jahre alte schlafende Mädchen entkleidet und sich vor dessen Bett hockend selbst befriedigt haben. Das Kind wurde Augenzeuge, weil es zufällig wach geworden war.

Kind vertraute sich der Mutter an

In 35 weiteren Fällen legte sich Sebastian G. zu dem Kind ins Bett, masturbierte vor ihm und manipulierte zugleich mit der Hand das Mädchen im Intimbereich. In einem Fall forderte er seine Tochter außerdem auf, sein Geschlechtsteil anzufassen und es in den Mund zu nehmen. Anderenfalls, so drohte er, werde er seinen Penis in ihre Vagina einführen. In seiner Angst befolgte das Mädchen die Anweisungen.

Bei seiner Befragung durch die Polizei gab das inzwischen zwölf Jahre alte Kind im März 2019 zu Protokoll, dass es das als „total ekelhaft“ empfunden habe. Seiner Mutter hatte es sich erst in diesem Jahr anvertraut, nachdem es durch den Sexualunterricht in der Schule verstanden hatte, dass das Verhalten seines Vaters nicht normal ist. Dass der Missbrauch schließlich aufhörte, erklärte sich das Kind damit, dass der Vater wohl gehofft habe, dass es die Taten vergisst: „Aber ich bin ja nicht dumm.“

Als Zeugen wurden die Mutter des Kindes und der Polizeibeamte gehört, der das Mädchen nach der Anzeige befragt hatte. Er bezeichnete die Schilderungen des Kindes als plausibel und seinem Alter und Entwicklungsstand angemessen.

Die Mutter des Kindes zeigte sich vor allem erleichtert darüber, dass ihrer Tochter eine Zeugenaussage erspart blieb. Unter Tränen schilderte sie, wie sich ihre Tochter verändert hatte, nachdem ihr bewusst geworden war, was ihr Vater ihr angetan hat.

Das Schlimmste getan, „was ein Vater seiner Tochter antun kann“

Hatte sie ihren Vater zunächst nicht anzeigen und ins Gefängnis bringen wollen, rang sie sich nach Gesprächen mit weiteren Angehörigen schließlich doch dazu durch. Strafbar ist G.s Verhalten als sexueller Missbrauch von Kindern in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen in 36 Fällen, davon in 35 Fällen wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und Vergewaltigung. Die Staatsanwältin beantragte mit Blick auf G.s Geständnis und seine bisherige Unbescholtenheit eine Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten, der Verteidiger blieb ein halbes Jahr darunter.

Das Urteil nahm G. mit unbewegter Miene auf. Allerdings hatte er bei seinem letzten Wort Reue gezeigt, als er einräumte, seiner Tochter das Schlimmste angetan zu haben, „was ein Vater seiner Tochter antun kann. Es tut mir sehr leid“. Möglicherweise noch härter als der Freiheitsentzug wird ihn treffen, dass seine Tochter keinerlei Kontakt mehr zu ihm wünscht.

„Es ist unvorstellbar, was Sie mit Ihrer eigenen Tochter gemacht haben“, sagte Richter Neidhardt nach der Urteilsverkündigung. „Leider Gottes“ habe sich seine Strafkammer inzwischen zu einer Spezialkammer für Fälle von sexuellem Missbrauch entwickelt.

Der Anfang April erlassene Haftbefehl gegen G. bleibe wegen der Fluchtgefahr aufrechterhalten. Der Eisenberger saß seit seiner Festnahme in der JVA Hohenleuben in U-Haft.