Erfurt. Vier Männer, die als Bande von Erfurt aus auch bei internationalen Drogengeschäften mitgewirkt haben, sind zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden.

Wegen des illegalen Handels mit kiloweise Heroin, Kokain und anderen Drogen sind Mitglieder einer von
Erfurt aus agierenden Bande zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Das Landgericht Erfurt sprach am Donnerstag nach rund einjähriger Prozessdauer gegen vier angeklagte Männer Haftstrafen von zweieinhalb bis zu knapp acht Jahren aus. Der mutmaßliche Chef der Bande ist weiterhin flüchtig.

Die vor Gericht stehenden Männer im Alter von 25 bis 44 Jahren hätten nachweislich von Erfurt aus «in unterschiedlichen Konstellationen» den illegalen Drogenhandel betrieben, sagte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündigung. Auch bei internationalen Drogengeschäften im großen Stil hätten sie bewiesenermaßen mitgewirkt. Az.: 8 KLs 850 JS 17384/19

Angeklagt waren sie unter anderem wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Konkret ging es um etwa 27 Kilogramm Heroin, 23 Kilogramm Kokain, 20 Kilogramm Marihuana und 16 Kilogramm Haschisch.

Insgesamt legte die Staatsanwaltschaft den Männern im Tatzeitraum von Mai 2019 bis April 2020 ursprünglich rund 40 Fälle zur Last. Ihnen wurden neben dem Handel mit insgesamt rund 90 Kilogramm Betäubungsmitteln unter anderem auch Kurierfahrten und Körperverletzung zur Last gelegt. Darunter laut Richter «minderschwere Fälle» ebenso wie «das drittgrößte Drogenverbrechen seit Jahren in Norwegen». Rund 27 Kilogramm Heroin hatten sie von den Niederlanden nach Norwegen bringen wollen.

Höchste Haftstrafe dauert über sieben Jahre

Die Haftstrafen von insgesamt zweieinhalb Jahren für einen der 25-Jährigen, viereinhalb Jahren für den 44-Jährigen, sechseinhalb Jahren für den anderen 25-Jährigen sowie von sieben Jahren und neun Monaten für den 31-Jährigen entsprachen in etwa den Forderungen der Staatsanwaltschaft.

«Da wo Vorstrafen waren, muss man die natürlich berücksichtigen», sagte der Richter. Waren sie vorher noch nicht strafrechtlich aufgefallen, sei zugunsten der Angeklagten geurteilt worden.

Bei einer Verurteilung wegen Verbrechens nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) drohen bis zu fünfzehn Jahre Haft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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