Erfurt. Bestechung von Staatsdienern? Verdachtsfälle in Thüringen sind selten. Noch seltener zeigt sich, dass an solchen Vorwürfen etwas dran ist.

Gegen Thüringer Landesbedienstete hat es in den vergangenen Jahren nur wenige Korruptionsvorwürfe gegeben. Seit 2016 seien insgesamt elf entsprechende Ermittlungsverfahren geführt worden, sagte die Sprecherin des Thüringer Innenministeriums, Anne Bressem, der Deutschen Presse-Agentur. Sechs dieser Fälle seien seit 2018 anhängig geworden. Die meisten dieser Verfahren habe die zuständige Staatsanwaltschaft Erfurt eingestellt.

„n einem Ermittlungsverfahren dauern die Ermittlungen gegen den Beschuldigten noch an“, sagte sie. Nähere Angaben dazu, gegen welche Staatsbedienstete sich die Vorwürfe richteten und was genau ihnen vorgeworfen war oder wird, wollte sie nicht machen.

Bei der Staatsanwaltschaft Erfurt gibt man sich transparenter als beim Innenministerium. Der Sprecher der Behörde, Hannes Grünseisen, sagte, das noch anhängige Korruptionsverfahren richte sich gegen einen Universitätsprofessor. Er soll Studierenden bescheinigt haben, dass sie Prüfungen bestanden hätten, obwohl das nicht der Fall gewesen sei und die deshalb zu exmatrikulieren gewesen wären. Es bestehe der Verdacht, dass er dafür einen Vorteil angenommen habe. Die Staatsanwaltschaft Erfurt ist landesweit für Ermittlungen bei Korruptionsvorwürfen federführend.

Grünseisen sagte, bei der Mehrzahl der seit 2018 geprüften Korruptionsvorwürfe habe sich noch nicht mal ein Anfangsverdacht gegen die Beschuldigten ergeben. Nach Angaben des Innenministeriums haben in der Vergangenheit sowohl Mitarbeiter der Verwaltung selbst als auch Bürger mutmaßliche Korruptionsfälle gemeldet.

Die Landesverwaltung versucht ihre Mitarbeiter unter anderem mit einer Plakatkampagne für das Thema Korruption zu sensibleren. Im Innenministerium ist eine Leitstelle des Freistaats zur Korruptionsbekämpfung angesiedelt worden. Zudem wurde ein Netz von Antikorruptionsbeauftragten geschaffen und ein Verhaltenskodex für Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes zum Umgang mit Bestechungsversuchen erstellt. In diesem Kodex heißt es unter anderem, Korruption sei kein Kavaliersdelikt und schade dem Ansehen des Staates und seiner Beschäftigten.

Unter anderem werden Staatsbedienstete in dem Kodex angehalten, jeden Korruptionsversuch sofort an einen Vorgesetzten zu melden. Wenn sie das Gefühl hätten, bei einem bevorstehenden Gespräch könnte ihr Gesprächspartner ihnen ein Bestechungsangebot machen, sollten sie dieses Gespräch nur im Beisein eines Zeugen führen. Auch heißt es dort, alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes müssten strikt zwischen ihren privaten Interessen und ihre dienstlichen Aufgaben trennen.