Mühlhausen/Nordhausen. Der 57-jährige Mann, der im Jahr 2018 an Heiligabend ein Ehepaar in Nordhausen getötet haben soll, ist zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

Tödliche Stiche in den Brustkorb der Frau und zwei Stiche in den Nacken des Mannes. Am Vormittag des Heiligabends 2018 sind zwei 80 und 82 Jahre alte Nordhäuser im Hof ihres Hauses verblutet. 13 Monate später hat das Landgericht Mühlhausen einen 57-Jährigen aus Nordhausen wegen zweifachen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht stellte am Freitag außerdem die besondere Schwere der Schuld fest, was eine Entlassung auf Bewährung nach 15 Jahren Haft erschwert.

Mit dem Urteil entsprachen die Richter den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Nebenkläger. Verteidiger Marko Siebold hatte ebenso lebenslange Haft gefordert, aber ohne die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Für eine Revision sehe er trotzdem wenig Erfolgschancen, sagte Siebold nach der Urteilsverkündung.

„Sie haben zu Heiligabend 2018 eine schreckliche Tat begangen. Zwei Menschen mussten sterben“, sagte der Vorsitzende Richter Gerd Funke in der Urteilsbegründung.

Worte „Ich rufe die Polizei“ haben Ehepaar aus Nordhausen das Leben gekostet

Es sei nicht vordergründig ums Geld gegangen. Am Tatmorgen habe sich der Angeklagte längere Zeit im Hof aufgehalten und dann geklingelt. Der 82-Jährige habe ihn dann reingelassen und ihn mit einem Messer in der Hand empfangen. Dann sei es nach Gerichtsauffassung im Wohnhaus zu einem Gerangel ums Messer gekommen, bei dem sich der Angeklagte gegen eine Attacke des 82-Jährigen wehren musste und ihn deshalb schubste. „Das war Notwehr und bleibt deshalb ungesühnt“, sagte Funke. Dann habe sich die 80 Jahre alte Ehefrau dem Angeklagten in den Weg gestellt und gesagt, dass sie die Polizei rufe. Mit den Stichen in den Brustkorb sei die Frau getötet worden – mit dem Ziel nicht entdeckt und strafrechtlich verfolgt zu werden.

Anschließend tötete er den 82-Jährigen, der sich schwer verletzt von der Treppe in den Hof geschleppt hatte, ebenfalls aus Angst vor strafrechtlichen Konsequenzen. Anschließend flüchtete er nach Hause. Nachbarn riefen die Polizei, die den Täter wenige Tage später überführen konnten. Bilder einer Überwachungskamera und die DNA hatten ihn verraten. „Die Angehörigen und der Angeklagte müssen sehen, wie er im weiteren Leben klar komme“, hieß es im Urteil. Das werde sie bis ans Lebensende verfolgen.