Gera. Gastbeitrag Thomas Elstner vom Verband der Gartenfreunde Gera-Land schaut in die Regelungen der einzelnen Gemeinden

Immer wieder kommt Streit darüber auf, wann denn Ruhezeiten auch in Kleingartenanlagen einzuhalten sind. "Es gibt leider keine einheitlichen Regelungen", schreibt Thomas Elstner, Vorsitzender im Verband der Gartenfreunde Gera-Land. Ruhezeiten seien nicht mehr bundesweit gesetzlich geregelt, sondern werden von den Bundesländern und den Gemeinden festgesetzt. Dazu gehören meist die bekannten Zeiten, wie die ganztägige Sonn- und Feiertagsruhe, die Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr und die Nachtruhe von 22 bis 6 oder 7 Uhr.

Grundlagen sind das Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetz, Verordnungen der Städte und Gemeinden und die Gartenordnungen der Vereine. Diese sollten sich an die gesetzlichen Regelungen anlehnen.

In Wünschendorf gelten folgende Zeiten: Ruhezeiten sind am Sonnabend von 12 bis 14 Uhr (Mittagsruhe), an allen anderen Werktagen 19 bis 22 Uhr (Abendruhe); den Schutz der Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr regelt Landesrecht.

In Weida sind Ruhezeiten, soweit bundes- oder landesrechtlich keine anderen Vorschriften bestehen: Sonn- und Feiertage (Sonntagsruhe) sowie an Werktagen von 12 bis 14 Uhr (Mittagsruhe), 19 bis 22 Uhr (Abendruhe), 22 bis 6 Uhr (Nachtruhe).

Für Ronneburg gilt: Ruhezeiten sind an Werktagen die Zeiten von 13 bis 15 Uhr (Mittagsruhe) 19 bis 22 Uhr (Abendruhe); Für den Schutz der Nachtruhe (22 bis 6 Uhr) gilt Landesrecht.

In Bad Köstritz gelten die allgemeinen gesetzlichen Regelungen.

Kraftsdorf regelt die Ruhezeiten folgendermaßen: an allen Werktagen, auch sonnabends, Mittagsruhe von 12.30 bis 14.30 Uhr, Abendruhe von 19 bis 22 Uhr und die Nachtruhe beginnt um 22 Uhr und endet um 6 Uhr.

Für Gera gilt: Schutzzeit ist die Zeit von 22 bis 6 Uhr (Nachtruhe). Daneben gelten das Thüringer Feiertagsgesetz, die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung und die Sportanlagenlärmschutzverordnung in der jeweils gültigen Fassung.

Und in Münchenbernsdorf sind Ruhezeiten an Werktagen die Zeiten von 13 bis 14 Uhr (Mittagsruhe) und 20 bis 22 Uhr (Abendruhe) jeweils außer in Gewerbe-, Industrie, Kern- und Mischgebieten.

Der Vorstand des Gartenverbandes empfiehlt seinen Vorständen, sich an die angegebenen Zeiten anzulehnen. "Grundsätzlich gilt die gegenseitige Rücksichtnahme", appelliert Thomas Elstner.