Mohlsdorf-Teichwolframsdorf. Landgemeinde Mohlsdorf-Teichwolframsdorf ändert Hundesteuersatzung

Gleich zwei Gründe hatte die Anpassung der Hundesteuersatzung, die den Mitgliedern des Mohlsdorf-Teichwolframsdorfer Gemeinderates bei ihrer Sitzung am Dienstagabend in Mohlsdorf vorgelegt wurde. Zum einen ging es darum, die Satzung an die 2018 erfolgte Änderung des Thüringer Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren anzugleichen. In dieser wurde unter anderem die Rasseliste über gefährliche Hunde aufgehoben, dafür aber näher definiert, welche Hunde als gefährlich gelten. Deswegen mussten auch in der Gemeindesatzung die Definition und Regelungen zu gefährlichen Hunden angepasst werden, wie die Beschlussvorlage erläutert.

Zum anderen habe man in der Satzung Anregungen von Ausschussmitgliedern aus dem Februar 2018 aufgegriffen, erklärte die Mohlsdorf-Teichwolframsdorfer Bürgermeisterin, Petra Pampel (Interessengemeinschaft für Wirtschaft und Arbeit, IWA). Diese hatten zum Beispiel für den Bereich Waldhaus bemängelt, dass viele Hundebesitzer nicht auf die Beseitigung des Hundekots achten würden. Deswegen habe man den Ausschussmitgliedern eine geringfügige Anhebung der Steuersätze vorgeschlagen, die nun mit dem Gemeinderatsbeschluss auch Gültigkeit erhält.

So fallen nun im Gemeindegebiet für jeden Hund 70 statt 60 Euro jährlich an. Für jeden zweiten Hund 85 statt 80 Euro. Jeder weiterer Hund schlägt mit 105 statt 100 Euro zu Buche. Für den ersten gefährlichen Hund fallen 400 statt 300 Euro an, für jeden weiteren wie bisher 500 Euro. Diese Steuersätze entsprechen ungefähr denen der meisten Orte im Umland.

Die neue Hundesteuersatzung wurde einstimmig von den Gemeinderatsmitgliedern beschlossen.