Erfurt. Damit Feuerwerk in der Silvesternacht an historisch bedeutsamen Orten keine Schäden hinterlässt, haben diese Kommunen für bestimmte Gebiete ein Verbot ausgesprochen.

Zum Schutz vor Bränden haben mehrere Kommunen in diesem Jahr das Silvesterfeuerwerk in bestimmten Gebieten untersagt. Verbotsverfügungen wurden nach Angaben des Landesamtes für Verbraucherschutz beispielsweise für die historischen Altstädte von Weimar, Rudolstadt und Bad Langensalza erlassen, wie eine Behördensprecherin am Mittwoch auf Anfrage mitteilte. Auch in Bad Blankenburg, Gotha, Saalfeld, Schleusingen und Wasungen ist das Abbrennen von Raketen, Böllern und Batterien in Teilbereichen der Städte verboten. Wunderkerzen, Knallerbsen und Tischfeuerwerk sind von dem Verbot nicht betroffen.

In Gotha beispielsweise gilt das Böllerverbot für den Bereich um das Schloss Friedenstein, in Rudolstadt für die Heidecksburg und Umgebung. In Bad Langensalza sollen die mittelalterlichen Fachwerkhäuser vor Schäden durch Silvesterraketen geschützt werden, in Weimar unter anderem Stadtschloss und Frauenplan. Thüringenweit ist nach Angaben der Behörde das Böllern in der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen verboten.

Gesundheitsministerin mahnt zu Rücksicht

Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) mahnte am Mittwoch zu einem sorgsamen und rücksichtsvollen Umgang mit dem Feuerwerk. Sie verwies darauf, dass ausschließlich in Deutschland zugelassenes Feuerwerk verwendet werden dürfe und warnte angesichts der Verletzungsgefahr davor, Silvesterknaller selbst zu bauen.

"Für die Umwelt, für lärmempfindliche Menschen und Tiere und mit Blick auf Unfall- und Brandgefahren wäre ein Verzicht auf Silvesterfeuerwerk am besten", teilte sie mit. Thüringenweit ist das Böllern in der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen verboten.

Der Verkauf von Silvesterknallern im Einzelhandel beginnt in diesem Jahr am Donnerstag (29. Dezember), er ist auf den Zeitraum bis Silvester beschränkt.

In den vergangenen zwei Jahren hatte es wegen der Corona-Pandemie landesweit ein Böllerverbot auf öffentlichen Straßen, Plätzen und in Parks gegeben. Damit sollten Menschenansammlungen und die damit verbundene Ansteckungsgefahr vermieden werden, ebenso wie die Überlastung der Notaufnahmen durch Böller-Verletzte.