Für die Stauseebrücke bei Saaldorf muss das Bundesverkehrsministerium seinen “Gesehenvermerk“ erteilen. Erst dann kann das öffentlich-rechtliche Verfahren der Planfeststellung beginnen. Termine für einen Baubeginn gibt es nicht.
Peter Hagen
Für die Stauseebrücke bei Saaldorf muss das Bundesverkehrsministerium seinen “Gesehenvermerk“ erteilen. Erst dann kann das öffentlich-rechtliche Verfahren der Planfeststellung beginnen. Termine für einen Baubeginn gibt es nicht.
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