Die nicht enden wollende Geschichte um Nordhausens Feuerwache hat seit dieser Woche ein weiteres Kapitel. In Amtsdeutsch trägt es den Titel „Beitritt zur Genehmigung für die Haushaltssatzung samt Anlagen der ...

Die nicht enden wollende Geschichte um Nordhausens Feuerwache hat seit dieser Woche ein weiteres Kapitel. In Amtsdeutsch trägt es den Titel „Beitritt zur Genehmigung für die Haushaltssatzung samt Anlagen der Stadt“. Belletristische Autoren hätten dieser Anpassung der Nordhäuser Haushaltssatzung aber eher redende Namen wie „Bärendienst“ oder „Schikane“ gegeben. Denn dahinter verbirgt sich nicht weniger als ein Bremsklotz für den Neubau, den die Kommunaufsicht im Landratsamt dem Rathaus jetzt vorsetzt: Die Aufsichtsbehörde sieht in der Kreditaufnahme von 13,1 Millionen Euro im Nordhäuser Haushalt den Grundsatz der Jährlichkeit verletzt: Kredite dürften nur in der Höhe veranschlagt werden, wie sie im Haushaltsjahr voraussichtlich notwendig würden.

Besonders pikant: Im Dezember hatte der Präsident des Landesverwaltungsamtes – und damit der Dienstherr der Außenstelle in der Grimmelallee – der Aufnahme des Kredites seinen Segen erteilt. Immerhin handele es sich um eine Pflichtaufgabe.

Doch der Freibrief aus Weimar scheint nichts wert. Für die Stadt allerdings könnte sich der Widerspruch aus dem Landratsamt als teure und zeitraubende Angelegenheiten erweisen, was die Wirtschaftlichkeit und Flexibilität bei den europaweiten Ausschreibungen angeht: Sind die ersten Arbeiten – dieses Jahr stehen der Stadt dafür nun nur noch rund 2,3 Millionen Euro zu – erst einmal erledigt, wird in der Zorgestraße wohl wieder der Bagger ruhen. Dann sind wieder langes Warten und Geduld bis zur nächsten Haushaltsgenehmigung gefragt.

Kai Buchmanns Wunsch nach einem Doppelhaushalt ist daher mehr als verständlich. Das Agieren der Aufsichtsbehörde wird es für viele Nordhäuser sicher nicht mehr sein.