Diese Förderungen für Azubis gibt es

In einer staatlich anerkannten dualen Ausbildung hat ein Azubi Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Voraussetzung: Der Azubi wohnt nicht bei den Eltern, und der Betrieb ist vom Elternhaus aus nicht in angemessener Zeit erreichbar. BAB wird bei der zuständigen Agentur für Arbeit beantragt und nicht zurückgezahlt. Die Höhe ist abhängig von verschiedenen Faktoren wie der Ausbildungsvergütung. Bafög-Leistungen kommen für Azubis an einer förderungsfähigen Berufsfachschule infrage. Der Satz wird individuell berechnet, geklärt wird auch, ob ein eigenes Einkommen oder Vermögen beziehungsweise das von Eltern oder Partner den Ausbildungsbedarf decken kann. Der Höchstsatz wurde im August von 708 auf 825 Euro angehoben. Der Antrag geht an das zuständige Amt für Ausbildungsförderung. Das Schüler-Bafög muss nicht zurückgezahlt werden. Gibt es keine Förderung oder reicht das Geld trotzdem nicht, können Azubis einen Bildungskredit beantragen. Die KfW-Förderbank gewährt ihn. dpa