Erfurt. Seit etwa vier Jahren können Kommunen Katzenhalter dazu verpflichten, ihre Tiere kastrieren zu lassen, ehe sie ins Freie dürfen. Dadurch sollen die Lebensumstände von wilden Katzen verbessert werden.

Abgemagert, verfilztes Fell und kein Frauchen oder Herrchen, das Streicheleinheiten gibt: Straßenkatzen haben mitunter ein hartes Los. Um das Leid wildlebender Hauskatzen zu minimieren, hat es sich aus Sicht der Thüringer Landesregierung bewährt, dass mancherorts nur noch kastrierte Katzen unkontrollierten Auslauf bekommen dürfen.

Insgesamt seien inzwischen in sieben Landkreisen oder kreisfreien Städten sogenannte Kastrationsverordnungen erlassen worden, heißt es in der Antwort des Thüringer Sozialministeriums auf eine Kleine Anfrage des CDU-Abgeordneten Maik Kowalleck. Diese Verordnungen hätten nicht nur dazu geführt, dass bei den Menschen im Land das Bewusstsein dafür gewachsen sei, dass es nicht im Sinne des Tierschutzes sei, wenn sich Hauskatzen ungehindert vermehrten. Es sei mit Hilfe der Verordnungen auch gelungen, die Anzahl der notleidenden Katzen zu senken.

Wildlebende Hauskatzen leiden oft extremen Hunger

Seit 2016 können Kommunen in Thüringen Verordnungen erlassen, die regeln, dass nur Hauskatzen vor die Tür der eigenen Wohnung oder das Tor des eigenen Grundstücks dürfen, die kastriert worden sind. So soll verhindert werden, dass die Tiere sich bei ihren Streifzügen im Freien unkontrolliert mit anderen Katzen paaren und dann mehr und mehr wilde Hauskatzen in Städten und Dörfern leben.

Tierschützer und Veterinärämter hatten in der Vergangenheit immer wieder darauf hingewiesen, dass Hauskatzen „nicht an ein Leben ohne menschliche Unterstützung angepasst“ sind, wie es in einem entsprechenden Informationsflyer der Stadt Erfurt heißt. Wildlebende Hauskatzen leiden oft extremen Hunger oder haben schwere Krankheiten.

Einige Kommunen haben Verordnungen erlassen

„Letztlich gehen alle freilebenden Katzen auf Katzen aus dem Privathaushalt zurück, die nicht kastriert wurden und sich deshalb unkontrolliert vermehren konnten“, erklärte eine Sprecherin des Deutschen Tierschutzbunds. Sie verwies auf ein Rechenbeispiel: Nimmt man an, dass eine Katze zweimal je drei Welpen wirft, die überleben und sich weiter vermehren, dann wäre man ausgehend von einem Katzenpaar nach drei Jahren bereits bei fast 500 Tieren und nach 5 Jahren bei zirka 20.000 Katzen. Die Kastration von Freigängerkatzen und Straßenkatzen sei daher die nachhaltigste Methode, um das Problem in den Griff zu bekommen.

Zu den Kommunen, die entsprechende Verordnungen erlassen haben, gehören nach Angaben des Sozialministeriums neben Erfurt unter anderem Weimar und Gera sowie die Landkreise Altenburger Land, Eichsfeld, Gotha und Nordhausen, für zumindest Teile ihres Gebietes.

„Insgesamt ist festzustellen, dass die Katzenschutzverordnungen und damit die Kastration von Freigängerkatzen einen wichtigen Baustein bei der Verhinderung von Schmerzen, Leiden und Schäden von Katzen darstellen, da eine unkontrollierte Vermehrung von Katzen minimiert wird“, heißt es in der Antwort des Ministeriums.

Land stellt Fördergeld bereit

Als konkretes Beispiel verweist das Ministerium auf Erfahrungen aus Erfurt, wo sich die Zahl der kranken Tiere, die an Futterstellen eingefangen wurden, in den vergangenen Jahren deutlich reduziert habe. Vor Inkrafttreten der Erfurter Verordnung sei nicht einmal jede zweite der eingefangenen, freilebenden Katzen durch den behandelnden Tierarzt als klinisch gesund beurteilt worden. Inzwischen seien mehr als zwei Drittel der dort gefangenen Katzen gesund.

Um Tierschutzvereine dabei zu unterstützen, freilaufende Katzen einzufangen und zu kastrieren, stellt das Land für sie Fördergeld bereit. Im laufenden Jahr sind dafür nach Ministeriumsangaben 150.000 Euro in den Landeshaushalt eingestellt worden.

Für sinnvoller als eine rein lokale Kastrationspflicht hält der Deutsche Tierschutzbund dagegen eine bundeseinheitliche Regelung und fordert daher die Einführung einer Tierschutz-Katzenverordnung als Teil einer umfassenden Gesetzgebung zum Schutz von Heimtieren.

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