Landkreis. Kontaktfrei trainieren im Freien ist unter hohen Auflagen im Freizeit- und Breitensport wieder vorsichtig möglich.

Es darf in Thüringen wieder mehr Vereinssport angeboten und getrieben werden, seit am 13. Mai die neue Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus Sars-CoV-2 in Kraft getreten ist. Das betrifft auch den Landkreis Sömmerda. Die Sportstätten in dessen Trägerschaft können ab sofort für den kontaktfreien Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport genutzt werden. Dabei sind die Abstands- und Hygienevorschriften, die Vorgaben des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport sowie die „Zehn Leitplanken des Deutschen Olympischen Sportbundes“ zu beachten, teilte gestern das Landratsamt mit. In Trägerschaft des Kreises betrifft das aber nur wenige Anlagen, zum Beispiel den Beachvolleyballplatz am Gymnasium Kölleda. Denn von der Öffnung ausgenommen sind kreisliche Sportstätten in geschlossenen Räumen – Turnhallen und Sporträume. Diese bleiben aufgrund schulischer Nutzung und erhöhter Hygienevorgaben bis auf Weiteres geschlossen.

Um die Nutzung anzumelden, sind die Sportvereine aufgefordert, jeweils auf ihre Sportarten bezogene, mit ihren Fachverbänden abgestimmte Hygienekonzepte zu entwerfen und dem Amt für Schulen und Sport vorzulegen. Erst nach Zustimmung zum Konzept kann eine Nutzung erlaubt werden, so das Landratsamt.

Die Sportplätze in Trägerschaft der Stadt Sömmerda dürfen laut Stadtverwaltung seit 18. Mai auch für Mannschaftssportarten genutzt werden, natürlich unter Einhaltung der Hygienebestimmungen. Dies betrifft den Kurt-Neubert-Sportpark, den Diesterweg-Sportspielplatz bzw. Skaterpark und die Sportplätze in Leubingen, Frohndorf und Tunzenhausen.

Amt für Schulen und Sport, Herr Steinhäuser, Tel.: 03634 354-844; E-Mail: sport@lra-soemmerda.de; Handlungsempfehlungen für Sportvereine unter www.thueringen-sport.de