Erfurt. Im Zuge der Corona-Pandemie ergeben sich viele Fragen, die wir mithilfe von Experten beantworten. Muss der Arbeitgeber Technik fürs Homeoffice zur Verfügung stellen und kann er das Entgelt kürzen?

Im Zuge der Corona-Pandemie ergeben sich viele Fragen, die wir mithilfe von Experten beantworten wollen.

Ich soll künftig zu Hause arbeiten. Muss mir mein Arbeitgeber die nötige Technik zur Verfügung stellen? Erhalte ich im Homeoffice weniger Lohn?

Dazu erklärt das Bundesarbeitsministerium: Grundsätzlich ist der Arbeitgeber auch für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit im Homeoffice verantwortlich. Das heißt aber nicht, dass er den Beschäftigten alle erforderlichen Arbeitsmittel zur Verfügung stellen muss. Beschäftigte können im Homeoffice auch eigene Arbeitsmittel verwenden. Es bietet sich an, gemeinsam zu klären, ob und unter welchen Bedingungen Arbeitsmittel durch die Beschäftigten zur Verfügung gestellt werden können. Der Arbeitgeber muss das Homeoffice aber in seine Gefährdungsbeurteilung einbeziehen und die notwendige Ausstattung festlegen. Er hat auch für die sichere Verwendung der Arbeitsmittel Sorge zu tragen. Beim Homeoffice handelt es sich um die vollwertige Erbringung der Arbeitsleistung. Der Umstand, dass im Homeoffice gearbeitet wird, rechtfertigt keine Kürzung des Entgelts.