Berlin . Ein Polizist droht einem Klimaaktivisten der “Letzten Generation“ mit Schmerz. Danach zerrt er ihn unter Schreien von der Straße.

  • Die "Letzte Generation" will Berlin mit ihren Protest-Aktionen in den kommenden Wochen lahmlegen
  • Nun sorgt ein Video von einer Straßenblockade der Gruppe für Kritik an der Polizei
  • Handelt es sich um übertriebene Polizeigewalt?

„Wenn ich Ihnen Schmerzen zufüge – wenn Sie mich zwingen – werden Sie die nächsten Tage, nicht nur heute, Schmerzen beim Kauen haben und beim Schlucken.“ Mit diesen Worten kündigte ein Polizist gegenüber einem Aktivisten der Klimaschutzgruppe „Letzte Generation“ an, was geschehen werde, wenn er die Straße nicht verlasse. „MDR Investigativ“ veröffentlichte am Freitagabend ein Video der Situation.

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Nach einer erneuten Warnung, er werde ihm Schmerzen zufügen, packt der Beamte der Bereitschaftspolizei den sitzenden Aktivisten am Hals und zieht ihn hoch. Ein weiterer Polizist kommt dazu und greift ein. Offensichtlich wenden die Beamten bei dem jungen Mann einen sogenannten Schmerzgriff an, indem sie ihm den Arm auf dem Rücken verdrehen. Dieser wiederum schreit dabei vor Schmerzen.

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Das Video sorgt im Internet für einige Kritik am Vorgehen der Beamten. Die „Letzte Generation“ selbst spricht von „folterähnlichen Methoden bei friedlichen Protestierenden“ und ist mit dieser Einschätzung nicht allein. Von „Polizeigewalt“ ist die Rede. Zu dieser Einschätzung kommt unter anderem auch der Rechtswissenschaftler und Kriminologe Tobias Singelnstein gegenüber dem „MDR“.

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„Die Polizei muss immer prüfen, was das mildeste Mittel ist, um ihr Ziel zu erreichen“, sagt Singelnstein. Dieses wäre in dieser Situation das Wegtragen des Aktivisten gewesen. Schmerzgriffe seien „aus rechtlicher Sicht kein probates Mittel“.

Mehr zu den Protesten der "Letzten Generation" lesen Sie im Newsblog der "Berliner Morgenpost.

Letzte Generation: Polizei prüft Video

Die Berliner Polizei schreibt zu dem Video auf Twitter: „Aktuell kursiert im Netz ein Video, das eine Zwangsmaßnahme eines Kollegen im Zusammenhang mit den Klimaprotesten am 20.04. zeigt. Das Video ist hier bekannt und wird geprüft.“

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Auf Nachfrage unserer Redaktion sagt ein Polizeisprecher: „Zum aktuellen Sachverhalt liegt noch keine Stellungnahme vor, so dass Ihnen zur in Rede stehenden Thematik derzeit keine grundsätzliche Auskunft erteilt wird.“

Grundsätzlich würden keine Techniken angewandt werden, die per se auf das Erzeugen von Schmerzen abzielen, heißt es. Situationsabhängig könnten allerdings Techniken zum Einsatz kommen, „die das für alle Beteiligten möglichst wenig verletzungsträchtige und ungefährliche Überwinden eines Widerstandes gegen andere polizeiliche Maßnahmenzwecke als Zielrichtung“ hätten.

Mehr zum Thema: Mitglieder, Strafen, Finanzen – Alle Infos zur "Letzten Generation"

Schmerz entsteht, wenn sich der Betroffene widersetzt

„Schmerzreize entstehen dabei nur, wenn die Betroffenen sich der Bewegungsrichtung widersetzen“, heißt es weiter. Ob dies im konkreten Fall im weiteren Verlauf geschah, ist im Video nicht ersichtlich. Klar ist allerdings, dass der Aktivist keinerlei physische Widerstandsbestrebungen zeigt, bevor ihn der Beamte an der Kehle nach oben zerrt.

In Deutschland wie den meisten anderen westlichen Staaten auch liegt das Gewaltmonopol bei der Polizei. Das heißt, dass die Einsatzkräfte im Einzelfall berechtigt sind, Gewalt anzuwenden – im Notfall sogar letal. Geregelt ist das in Berlin im Gesetz über die Anwendung unmittelbaren Zwanges (UZwG Bln). Auch das „Wegtragen“ wird dort als Anwendung körperlicher Gewalt definiert.

Techniken zur Auflösung von Blockaden seien demnach „grundsätzlich nahezu schmerzfrei und führen erst im Falle von einsetzenden oder anhaltenden Widerstandshandlungen zu Schmerzen“.

Polizei Berlin: Personen sind nicht mit Sachen gleichzusetzen

Die Polizei weist darauf hin, dass „das Wegtragen von Personen nicht mit dem Wegtragen von Sachen gleichgesetzt werden kann“. Denn Sachen würden sich, anders als der menschliche Körper, nicht bewegen und dabei möglicherweise Widerstand leisten. Entsprechend sei die Herausforderung und Belastung der Beamten beim Wegtragen von Menschen „ungleich größer“. Wäre der Aktivist also kein Mensch, sondern ein Stuhl oder eine Kiste gewesen, wäre ihm dieses Schicksal erspart geblieben.