Berlin. Wer Neujahr einkaufen gehen möchte, muss sich auf gesonderte Öffnungszeiten einstellen. Alle Infos zu den Geschäftszeiten im Überblick.

  • Neujahr ist ein gesetzlicher Feiertag und fällt 2024 auf einen Montag
  • Wer dann einkaufen gehen möchte, muss mit starken Einschränkungen rechnen
  • Alle Infos, wo Sie am 1. Januar 2024 einkaufen gehen können, hier im Überblick

Die Feiertage stehen an, aber Silvester fällt ausgerechnet auf einen Sonntag. Wie praktisch wäre es, wenn man an Neujahr in den Laden gehen könnte, um ein paar Kleinigkeiten zu besorgen? Ein Glück: Am 1. Januar haben ein paar Geschäfte offen – allerdings mit starken Einschränkungen.

Einkaufen am Feiertag: Diese Geschäfte sind Neujahr geöffnet

Da der 1. Januar ein gesetzlicher Feiertag in Deutschland ist, haben Ladengeschäfte aller Art geschlossen. Eine Ausnahme bilden Betriebe für Milch und Milcherzeugnisse, Bäcker- und Konditorwaren sowie Blumen und Pflanzen. Diese dürfen am Neujahrstag eingeschränkt öffnen – theoretisch. Ob sie das auch machen, ist von Betrieb zu Betrieb und von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

Sonderregelungen gelten für Tankstellen, Apotheken oder Verkaufsstellen auf Personenbahnhöfen, Fernbahnhöfen, Verkehrsflughäfen und Reisebusterminals. Hierbei gilt laut dem Gesetz über den Ladenschluß (LadSchlG) Folgendes zu beachten:

  • Apotheken: Apotheken dürfen an allen Tagen des Jahres geöffnet sein. Allerdings dürfen sie an Neujahr nur Arznei-, Krankenpflege-, Säuglingspflege- und Säuglingsnährmitteln, hygienischen Artikeln und Desinfektionsmitteln verkaufen.
  • Tankstellen: Auch Tankstellen für das ganze Jahr über geöffnet sein. Allerdings ist das Angebot eingeschränkt. Es dürfen nur Ersatzteile für Kraftfahrzeuge, Betriebsstoffe und Produkte für den Reisebedarf verkauft werden.
  • Kioske: Am 1. Januar dürfen Kioske in der Zeit von 11 bis 13 Uhr Zeitungen und Zeitschriften verkaufen.
  • Verkaufsstellen auf Personenbahnhöfen: Hier dürfen alle Geschäfte am 1. Januar öffnen, die dem Bedarf des Reiseverkehrs dienen. Allerdings ist dort auch nur der Verkauf von Artikeln für den Reisebedarf zulässig.
  • Verkaufsstellen auf Flughäfen und in Fährhäfen: Diese dürfen ganzjährlich ihre Ladentüren öffnen, jedoch nur, um Reisebedarf an Reisende zu verkaufen.

Reisebedarfsartikel sind laut LadSchlG § 2 Abs. 2 "Zeitungen, Zeitschriften, Straßenkarten, Stadtpläne, Reiselektüre, Schreibmaterialien, Tabakwaren, Schnittblumen, Reisetoilettenartikel, Filme, Tonträger, Bedarf für Reiseapotheken, Reiseandenken und Spielzeug geringeren Wertes, Lebens- und Genussmittel in kleineren Mengen sowie ausländische Geldsorten".

Ein paar Snacks für ein Kater-Frühstück können somit besorgt werden, aber wer am 1. Januar seinen Wocheneinkauf machen möchte, wird vor verschlossenen Türen stehen. Supermärkte und Discounter wie Rewe, Lidl, Aldi, dm und Co. bleiben zu.