Sömmerda. Anwohner-Einfahrtgenehmigungen für den Thüringentag werden noch bis 27. Juni an vier Ausgabestellen verteilt. Auf diese Verkehrseinschränkungen weist die Stadt im Vorfeld hin.

Seit Montag dieser Woche werden die Anwohner-Einfahrtgenehmigungen für den 17. Thüringentag vom 28. bis 30. Juni in Sömmerda ausgegeben. Diese Genehmigung hat die Form des Thüringentag-Knopfes und wird in vier verschiedenen Farben (dem Stadtbereich entsprechend an vier Ausgabestellen – siehe Grafik) herausgegeben. Im Auto sichtbar hinterlegt, sichert sie während des Landesfestes an den Ordnungskontrollposten die Einfahrt in die Stadt.

Auch nach dem ersten Ansturm sind die Anwohnerplaketten noch bis zum 27. Juni mit Vorlage des Personalausweises erhältlich. Geäußerten Vermutungen, die Anzahl der Genehmigungen sei begrenzt, tritt Evelyn Dahlke von der Straßenverkehrsbehörde der Stadt entgegen. Von der Zulassungsstelle des Landkreises liege eine Liste der zugelassenen Fahrzeuge vor, damit es eine Orientierung gibt. „Jeder Anwohner, der in Sömmerda gemeldet ist, erhält die Plakette. Gibt es in einer Familie mehrere Fahrzeuge, bitten wir, diese, wenn möglich, auf dem Privatgrundstück abzustellen. Eine oder zwei Plaketten dürften da reichen“, erklärt Dahlke.

Einfahrtgenehmigungen für Anwohner für den 17. Thüringentag vom 28. bis 30. Juni in Sömmerda. Die Grafik zeigt, wo Plaketten für Sömmerdas Anwohner (in vier Stadtbereiche gegliedert) zu den regulären Stadtverwaltungs-Öffnungszeiten erhältlich sind.  Grafik: Stadtverwaltung Sömmerda
Einfahrtgenehmigungen für Anwohner für den 17. Thüringentag vom 28. bis 30. Juni in Sömmerda. Die Grafik zeigt, wo Plaketten für Sömmerdas Anwohner (in vier Stadtbereiche gegliedert) zu den regulären Stadtverwaltungs-Öffnungszeiten erhältlich sind.  Grafik: Stadtverwaltung Sömmerda © zgt

Wenn ein Anwohner ein Dienstfahrzeug nutzt, das nicht in Sömmerda gemeldet ist, kann auch dieser eine Plakette erhalten. Kommen aus anderen Orten Familienmitglieder zu Besuch, sollten diese ihre Fahrzeuge ebenfalls auf dem Privatgrundstück abstellen.

Die Besucherparkplätze, von denen aus Shuttlebusse in die Stadt fahren, sind

P1 von der Autobahnabfahrt A71 Süd aus: Erfurter Straße/ Hederfeld; P7 von der Autobahnabfahrt A71 Ost aus: Rohrborner Chaussee; P12 von der Autobahnabfahrt A71 Nord aus: Gewerbegebiet ( auch Wohnwagen- und Caravan-Parkplätze); P14 von Westen über die B176 kommend: Weißenseer Straße. Ein Parkleitsystem ist ausgeschildert.

Evelyn Dahlke hat noch einige Hinweise parat: Wenn Besucher sich auf öffentliche Stellflächen im Stadtgebiet stellen, können Platzprobleme für Anwohner entstehen. Gäste können diese aber auch nutzen. Plaketten erhalten Besucher allerdings nicht. Sollte ein Anwohner das Fahrzeug auf eine andere Person zugelassen haben, zählt die Anschrift des Anwohners. Wenn ein(e) Fahrzeugführer(in) die Anschrift noch nicht umgemeldet hat, zählt die Anschrift der aktuellen Wohnung. Bei Zweitwohnsitz können auch die Plaketten ausgegeben werden.

Für die Anwohner, die eine gelbe Plakette erhalten, stehen für die im nördlichen Bereich Wohnenden ab 28. Juni, 12 Uhr, kostenfreie Parkmöglichkeiten in der Wielandstraße beim Landratsamt zur Verfügung. Für den südlichen Bereich wird ab 28. Juni, 0 Uhr, ein kostenfreier Parkplatz Heinrich-Heine-Straße/Bertolt-Brecht-Straße angeboten.

Zuvor ist ab dem 18. Juni bis zum 2. Juli der Stadtpark-Parkplatz gesperrt. Bis zum 28. Juni werden die Fahrgeschäfte und das Europa-Rad für den Thüringer Rummel aufgebaut und montiert. Im genannten Zeitraum gilt wegen der Ein- und Ausfahrt der Bühnen und Elemente zudem im Bereich Thälmannstraße 7 / Adolf-Barth-Straße ein absolutes Halteverbot.

Park-/Halteverbot

  • ab 27. Juni Vorbereitung zum Mittelalterfest im Bereich Neutorstraße , Anger, Querstraße und Lange Straße. Die dafür in diesem Bereich angeordneten, eingeschränkten Halteverbote sind dringend einzuhalten.
  • ab 28. Juni, 0.00 Uhr, ist in Bahnhofstraße, Stadt ring, Erfurter Straße, Marktstraße, Markt-platz, Weißenseer Str., Parkweg und Dreyse-Str. sowie Kronbiegelplatz das Parken untersagt.
  • ab 28. Juni, 0.00 Uhr, eingeschränkte Halte-verbote in Rannstedter Str., Feldstr., Heinrich-Heine-Str., Breitscheidstr., Wachtelstr., Mühlstr. und Brauhausstraße
  • ab 17. Juni punktuelle Verkehrseinschränkungen in Veranstaltungs- flächen
  • ab 28. Juni, 8 Uhr, wird die Thüringentag-Ver-anstaltungsfläche für den fließenden Verkehr geschlossen.Verkehrs-teilnehmer und Anwoh-ner beachten unbedingt die Beschilderung.
  • Bei verbotswidrig abgestellten Fahrzeugen, die die Logistik bei der Vorbereitung und Durchführung des Thüringentages stören, können diese abgeschleppt und sichergestellt werden.
Informationen rund um den Thüringentag – unter anderem zu Sperrungen, Umleitungen, Shuttlebus, Festgelände, den Plaketten für Anwohner usw. gibt es jederzeit unter www.thueringentag2019.de