Meiningen. Die Thüringer Jäger fordern eine Überarbeitung des Jagdgesetzes, das in gut einem Monat wieder Thema im Landtag sein.

Die Thüringer Jäger fordern eine Überarbeitung des Jagdgesetzes, das in gut einem Monat wieder Thema im Landtag sein. Der Vorsitzende des Landesverbandes, Steffen Liebig, hat am Samstag in Meiningen zahlreiche Kritikpunkte formuliert – und deutlich gemacht, dass es nicht Ansinnen der Jäger in Thüringen gewesen ist, „ein stabiles Jagdgesetz zu zerlegen“.

Deutlichen Applaus der Delegierten aus ganz Thüringen erhielt Liebig für seine Forderung, dass auch weiterhin Bleischrot zur Jagd in Thüringen erlaubt sein soll. In einem ersten Referentenentwurf war dieses Verbot offengelegt worden. Die Jäger setzen sich dagegen zur Wehr – auch deshalb, wie Liebig sagt, weil Bleischrot für die Frage der Lebensmittelsicherheit überhaupt nicht relevant sei. „Wenn überhaupt, dann muss es dazu eine bundeseinheitliche Regelung geben“, sagte Liebig im Meininger Volkshaus.

Auch das Verbot von Totfangfallen und die Streichung der Fütterungspflicht in der Notzeit ist den Jägern in Thüringen ein Dorn im Auge. Aktuell im Entwurf getroffene Regelungen seien, so Liebig, „unbestimmt und deshalb nicht verpflichtend“.

Forstministerin Birgit Keller (Linke) hat die Neufassung des Jagdgesetzes hingegen verteidigt, bliebt aber bei der Debatte um Bleischrot ausweichend. Sie sagte: „Es reicht eben nicht, im Jahr 2019 zu sagen, es ist seit 100 Jahren so.“ Keller plädierte dafür, sich den Fragen und Sorgen der Zeit zu stellen – machte aber auch deutlich, dass der aktuell vorgelegte Entwurf auch die Interessen der anderen Fachministerien auch berücksichtige. Vor dem Hintergrund sei der vorgelegte Entwurf aus ihrer Sicht „unter den gegebenen Umständen“ der bestmögliche Entwurf nach einer dreijährigen Debatte. Die wird am 6. Juni mit der nächsten Anhörung im Landtag weitergeführt.