Berlin. Wenn nach der Rückkehr aus dem Italien-Urlaub ein Schreiben im Briefkasten landet, könnte es teuer werden. Was man dann tun sollte.

Egal ob an den Gardasee oder in die Toskana – zahlreiche deutsche Urlauberinnen und Urlauber werden sich im Sommer wieder auf den Weg nach Italien machen. Viele von ihnen mit dem eigenen Auto. Doch die Fahrt in den Urlaub kann auch nach der Rückkehr nach Deutschland Folgen haben.

Nämlich dann, wenn einige Wochen später unerfreuliche Post im Briefkasten liegt: Ein Brief von einem Inkassobüro namens Nivi S.p.A., in dem nachträglich Autobahngebühren gefordert werden. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) hat nun explizit darauf hingewiesen, dass Betroffene das Schreiben nicht einfach ignorieren sollten.

Italien: Unterschiedliche Gründe für nicht bezahlte Maut

Verschickt wird ein solcher Brief, wenn die Mautzahlung auf der Autobahn nicht geklappt hat. Dann fordern die italienischen Autobahnbetreiber den Betrag per Inkasso-Verfahren bei den ausländischen Urlauberinnen und Urlaubern an.

Zum Hintergrund: Anders als etwa in Österreich oder der Schweiz, wo man eine Vignette kauft und damit das gesamte Autobahnnetz für einen gewissen Zeitraum nutzen darf, gilt auf italienischen Autobahnen eine streckenbezogene Mautpflicht. Man zahlt also an Mautstationen für die Passagen, die man befahren hat.

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Gründe dafür, dass warum man die Maut – vielleicht auch unbewusst – nicht bezahlt hat, gibt es mehrere:

  • Kartenzahlung scheitert: Dann steht auf der Quittung "mancato pagamento", übersetzt "nicht bezahlt", erklärt das EVZ. In dem Fall müssen Autofahrer die Maut unter Vorlage dieser Quittung nachzahlen. Viele halten – mangels Italienisch-Kenntnissen – den Zettel aber für einen normalen Zahlungsbeleg und werfen ihn weg.
  • Free Flow Maut-System: Auf drei Autobahnabschnitten, unter anderem auf der A36 nahe Mailand, sind keine festen Mautstationen mit Schranken installiert. Stattdessen werden die Autos anhand ihrer Kennzeichen durch Kameras registriert, der zu zahlende Betrag entsprechend berechnet, erläutert das EVZ. So sollen Staus verhindert werden.
  • Falsche Spur: Auf Telepass-Spuren können nur Autos mit entsprechendem Bordgerät die Maut elektronisch zahlen. Stehen Urlauberinnen und Urlauber versehentlich in dieser Spur, öffnet sich die Schranke für sie dennoch – auch wenn sie nicht bezahlen können. Der fällige Betrag wird vom Autobahnbetreiber nachträglich gefordert.

Am Ende spielt es keine Rolle, ob man selbst verschuldet oder ohne eigenes Zutun für die Autobahn-Nutzung nicht gezahlt hat: Man bleibe rechtlich gesehen zur Zahlung verpflichtet, so das EVZ.

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Autobahnmaut kann nach Urlaub nachgezahlt werden

Wenn eines dieser Szenarien passiert ist, stellt sich die Frage: Wie lässt sich die Autobahnmaut nachzahlen, damit am Ende nicht das Inkassobüro Briefe schickt? Dafür nennt das EVZ zwei Optionen:

  • 1) Eine Servicestation der Autobahngesellschaft "Punto Blu" ansteuern, die an mehr als einem Dutzend größerer Raststätten zu finden sind.
  • 2) Innerhalb von 15 Tagen den Betrag überweisen – Infos dazu gibt es (in englischer Sprache) auf autostrade.it/en/rmpp.

Sonst kann es eben passieren, dass man von Nivi S.p.A. angeschrieben wird, das laut EVZ im Auftrag der Autobahnbetreiber offene Gebühren bei ausländischen Autofahrerinnen und Autofahrern eintreibt. Neben der Maut kommen in dem Fall noch hohe Inkasso-Kosten hinzu.

Gut zu wissen: Wer die Forderung nicht nachvollziehen kann, sollte schnell Einspruch einlegen. Auch um weitere Mahnungen zu verhindern. In dem Schreiben des Inkassobüros finden Betroffene Zugangsdaten und einen Link, unter dem sie auf ihre Akte zugreifen können. Zudem sind dort die Kontaktdaten für einen möglichen Einspruch hinterlegt. (csr/dpa)