Erfurt. Um die Bevölkerung vor Gefahren zu warnen, werden unterschiedliche Möglichkeiten genutzt. Ein Überblick.

Seit Anfang 2018 besteht in Thüringen ein flächendeckendes System zur Warnung der Bevölkerung. Dieses System wird bei besonderen Gefahren verwendet, um alle Bürger sofort zu warnen, heißt es auf Anfrage vom Thüringer Innenministerium.

So habe sich über die Jahre gezeigt, dass der Rundfunk international sowie national ein geeignetes Mittel zur Warnung und zur Information sei. Es wird aber weiterhin auf das zusätzliche Warnelement, das akustische Signale gesetzt, welches die Bevölkerung frühzeitig auf drohende Gefahren hinweist – die Sirene. Dadurch könne, heißt es aus dem Ministerium, die Bevölkerung frühzeitig bei drohenden Gefahren „aufgeweckt“ werden.

Neben dem akustischen Signal durch eine Sirene gibt es zahlreiche weitere Warnmöglichkeiten, die heute ab 11 Uhr beim bundesweiten Warntag getestet werden sollen. Es werden mobile Warn-Apps für Smartphones und Unterbrechungen im Radio- oder Fernsehsender, sowie Crawler (Lauftexte) in einer Fernsehsendung eingesetzt.

Wichtige Warnmeldungen erhalten auch alle Nutzer der Notfall-Informations- und Nachrichten-App des Bundes, kurz Nina. Sämtliche Meldungen für unterschiedliche Gefahrenlagen können darüber übermittelt werden. Dazu gehört zum Beispiel eine Gefahrstoffausbreitung, aber auch vor Großbränden kann gewarnt werden.

In der Warn-App Nina sind laut Ministerium auch die Wetterwarnung des Deutschen Wetterdienstes und Hochwasserinformationen der Bundesländer enthalten.

Das bedeuten die Töne:

Sirenenprobe: Eine Sirenenprobe findet in den Landkreisen aber auch in kreisfreien Städten des Bundeslands Thüringen regelmäßig statt. Solche Proben sind erkennbar durch einen Ton, der genau 12 Sekunden anhält. Als Beispiel: Der Unstrut-Hainich-Kreis probt seine Sirenen, wie auf der eigenen Internetseite nachzulesen, jeden Monat, am ersten Samstag, zwischen 11 Uhr und 11.30 Uhr, auf ihre Funktionstüchtigkeit. In diesem Fall ist keine Gefahr im Verzug, also kein Grund zum Handeln.

Entwarnung: Ein gleichbleibender, anhaltender Dauerton von exakt einer Minute bedeutet eine Entwarnung. Ist dieser Ton zu hören, ist das das Ende der Gefahr. Solch eine Entwarnung erfolgt nach einem Katastrophenalarm. Verhaltensregeln werden dann über Rundfunk und Fernsehen mitgeteilt.

Feueralarm: Einen Feueralarm sollten die meisten noch aus der Schulzeit kennen. Dieses Sirenensignal dient ausschließlich zur Alarmierung der Feuerwehr bei verschiedenen Einsätzen. Dieser Signalton ist erkennbar an drei Töne die jeweils 12 Sekunden andauern. Zwischen jedem der drei Töne erfolgt eine Pause von zwölf Sekunden Pause. Sollten Sie diesen Ton hören, sollten Sie als Verkehrsteilnehmer auf mögliche Einsatzfahrzeuge mit blauem Blinklicht und Martinshorn achten.

Warnung vor einer Gefahr: Zur Warnung der Bevölkerung hingegen vor einer Gefahr oder Katastrophe wird ein anderer Ton gesendet. Dazu gehört jede Art von Naturkatastrophe und technischer Katastrophe. Dieser Warnton besteht aus sechs Tönen die je fünf Sekunden dauern, zwischen jedem Ton ist eine Pause von fünf Sekunden. Dieser Heulton dauert eine Minute.

Sollten Sie diesen Ton hören, empfiehlt das Thüringer Ministerium Folgendes: Bewahren Sie in jedem Fall Ruhe. Schalten Sie ihr Rundfunkgerät ein, und wählen Sie einen regionalen Sender. Den Durchsagen sollte aufmerksam zugehört werden und den Anweisungen der Behörden anschließend Folge geleistet werden. Sämtliche Warnungen, Informationen und Hinweisen in Warn-Apps auf Ihrem Smartphone sind zu beachten. Suchen Sie ihre Wohnung oder das nächste Gebäude auf, und schließen Sie dort alle Türen und Fenster. Informieren Sie Passanten oder ihre Nachbarn, die diese Warnungen möglicherweise nicht gehört haben könnten. Notrufe der Polizei, der Feuerwehr oder der Rettungsleitstelle sollten nur in absoluten Notfällen gewählt werden. Dem Schadensgebiet oder den Schadensgebieten ist fernzubleiben. Halten Sie sämtliche Wege frei, denn nur so kann schnell geholfen werden. Wenn es Ihnen möglich ist, bieten Sie älteren Menschen oder behinderten Menschen ihre Hilfe an und informieren Sie ausländische Mitbürger.