Erfurt. Das Regelwerk der Thüringer Awo enthält u.a. Richtlinien für die Vergütung von Geschäftsführern. Der Landesvorstand stimmte dem Kodex, der in der Vergangenheit umstritten war, nun zu.

Der neue Landesvorstand der Thüringer Arbeiterwohlfahrt (Awo) hat für die Anerkennung des Awo-Governance-Kodex durch den Landesverband gestimmt. Er enthält u.a. verbindliche Richtlinien für die Verbandsführung und -kontrolle sowie für die Vergütung von Geschäftsführern.

„Ich freue mich sehr, dass dieser Beschluss einstimmig gefasst wurde“, sagt die neue Awo-Landesvorsitzende Petra Rottschalk. In der Vergangenheit sei umstritten gewesen, ob ein solcher Kodex nötig sei und er mehr als eine Empfehlung sei. Anerkannt wurde das Ende 2017 verabschiedete Regelwerk bislang nicht. Das führte dann unter anderem dazu, dass Geschäftsführer wie der ehemalige Chef der Awo Alten-, Jugend- und Sozialhilfe gGmbH (AJS) oder der Chef der Awo im Saale-Holzland-Kreis jahrelang Gehälter bezogen, die als deutlich überzogen für einen Wohlfahrtsverband gelten. Nicht zuletzt wegen solcher Vorfälle in Thüringen war im Dezember 2020 eine neue Fassung des Kodex beschlossen worden.

Die Anerkennung durch den Landesverband will Rottschalk als Signal an die 18 Kreis- und Regionalverbände in Thüringen verstanden wissen, den Kodex jetzt ebenfalls in ihren Satzungen zu verankern. Beim Regionalverband Mitte-West-Thüringen ist das bereits geschehen.

Für Rottschalk war der Beschluss „der wichtigste Tagesordnungspunkt neben der Berufung der neuen Landesgeschäftsführerin“. Die neue Landesvorsitzende verhehlt nicht, dass es im Vorstand durchaus unterschiedliche Auffassungen dazu gab, ob die AJS-Chefin zugleich Geschäftsführerin des Landesverbandes sein soll. Letztlich habe dieses Konstrukt aber auch deshalb eine Mehrheit gefunden, weil so der Verband als Hauptgesellschafter die Awo-Tochter wieder enger an sich binden kann. Auch der fristlos gekündigte Michael Hack habe bis 2006 beide Funktionen innegehabt, nach Skandalen aber die Landesgeschäftsführung abgegeben.

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